Pressemitteilung
Stand: 26.11.2004
Spendensanktion gegenüber der CDU bestätigt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute einen Bescheid der
Bundestagsverwaltung vom 17. November 2003 bestätigt, wonach
die CDU wegen der rechtswidrigen Annahme einer Fraktionsspende den
dreifachen Betrag (101.235, 79 ¤) zu zahlen hat.
Dazu erklärt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse:
"Wie in allen vergleichbaren Fällen auch hatte ich mich bei meiner Entscheidung vom November 2003 streng an das Parteiengesetz zu halten. Ich habe daher mit dem Ergebnis der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin gerechnet."
Dazu erklärt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse:
"Wie in allen vergleichbaren Fällen auch hatte ich mich bei meiner Entscheidung vom November 2003 streng an das Parteiengesetz zu halten. Ich habe daher mit dem Ergebnis der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin gerechnet."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0411264