Pressemitteilung
Stand: 16.01.2005
Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete
Zu der heutigen Veröffentlichung der "Bild am Sonntag"
("Bundestag: Neue Raffke Affäre") erklärt ein Sprecher
der Bundestagsverwaltung:
Bundestagsabgeordnete erhalten zur Abgeltung ihrer mandatsbedingten Kosten eine monatliche Kostenpauschale von 3589 ¤.
Im Abgeordnetengesetz heißt es dazu u.a. (§ 12 Absatz 2):
"Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Kostenpauschale für den Ausgleich insbesondere von
Diese Aufzählung im Abgeordnetengesetz ist eine Nennung von Möglichkeiten des Einsatzes der Kostenpauschale.
Bundestagsabgeordnete erhalten zur Abgeltung ihrer mandatsbedingten Kosten eine monatliche Kostenpauschale von 3589 ¤.
Im Abgeordnetengesetz heißt es dazu u.a. (§ 12 Absatz 2):
"Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Kostenpauschale für den Ausgleich insbesondere von
- Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von
Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen
Bundestages, einschließlich Miete und Nebenkosten, Inventar
und Büromaterial, Literatur und Medien, sowie
Porto,
- Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und bei Reisen mit
Ausnahme von Auslandsdienstreisen,
- Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unbeschadet der Regelungen
in den §§ 16 und 17 und
- sonstigen Kosten für andere mandatsbedingte Kosten (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.), die auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen zu bestreiten sind."
Diese Aufzählung im Abgeordnetengesetz ist eine Nennung von Möglichkeiten des Einsatzes der Kostenpauschale.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050116