Pressemitteilung
Stand: 08.02.2005
Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit abgelehnt
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat die Einberufung
einer Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
für den 10. Februar abgelehnt. Die Sondersitzung wurde von der
CDU/CSU beantragt. In der Sondersitzung sollte der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit einen Bericht zur Lage am
Arbeitsmarkt abgeben und der Ausschuss gesetzgeberische Schritte
für mehr Wachstum und Arbeit beraten.
Einer Einberufung der Sondersitzung haben die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen widersprochen, die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag.
Nach der Geschäftsordnung des Bundestages müssen Sondersitzungen der Ausschüsse außerhalb der Sitzungswochen vom Präsidenten genehmigt werden. Der Präsident hat bei seiner Entscheidung die Auffassungen der Fraktionen einzubeziehen. Nach gängiger Entscheidungspraxis kann eine Sondersitzung gegen den Willen der Mehrheit der Fraktionen nur erfolgen, wenn es sich um ein dringendes Beratungsbedürfnis handelt oder eine zeitlich vorgegebene Planung von Gesetzgebungsverfahren dies verlangt.
Da der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit angekündigt hat, in der nächsten regulären Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 16. Februar für Beratungen zur Situation auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, ist eine Sondersitzung nicht notwendig. Ein bloßer Informations- und Unterrichtungsbedarf kann nach ständiger parlamentarischer Praxis auch in einer regulären Ausschusssitzung ausreichend erfüllt werden. Im übrigen wird sich das Plenum des Deutschen Bundestages in einer Kernzeitdebatte am 17. Februar mit dem Thema Arbeitsmarktsituation befassen.
Da der Ausschuss mangels Initiativrecht selbst auch keine gesetzgeberischen Schritte einleiten kann, kann er sich allenfalls in einer allgemeinen Aussprache dem Thema widmen. "Hieraus vermag ich keinen zwingenden Grund für eine Sondersitzung des Ausschusses noch in dieser Woche ableiten", schreibt Bundestagspräsident Thierse in seiner ablehnenden Entscheidung. Bei seiner Ermessensentscheidung hat sich der Bundestagspräsident ausschließlich an die Regeln der Geschäftsordnung zu halten: "Eine inhaltliche Bewertung politischer Konzepte ist hiermit nicht verbunden und wäre auch mit der Neutralitätspflicht des Amtes nicht vereinbar.", betont Thierse.
Das Schreiben des Bundestagspräsidenten mit der ablehnenden Entscheidung wurde heute dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion und als Abdruck den übrigen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit übermittelt.
Einer Einberufung der Sondersitzung haben die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen widersprochen, die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag.
Nach der Geschäftsordnung des Bundestages müssen Sondersitzungen der Ausschüsse außerhalb der Sitzungswochen vom Präsidenten genehmigt werden. Der Präsident hat bei seiner Entscheidung die Auffassungen der Fraktionen einzubeziehen. Nach gängiger Entscheidungspraxis kann eine Sondersitzung gegen den Willen der Mehrheit der Fraktionen nur erfolgen, wenn es sich um ein dringendes Beratungsbedürfnis handelt oder eine zeitlich vorgegebene Planung von Gesetzgebungsverfahren dies verlangt.
Da der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit angekündigt hat, in der nächsten regulären Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 16. Februar für Beratungen zur Situation auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, ist eine Sondersitzung nicht notwendig. Ein bloßer Informations- und Unterrichtungsbedarf kann nach ständiger parlamentarischer Praxis auch in einer regulären Ausschusssitzung ausreichend erfüllt werden. Im übrigen wird sich das Plenum des Deutschen Bundestages in einer Kernzeitdebatte am 17. Februar mit dem Thema Arbeitsmarktsituation befassen.
Da der Ausschuss mangels Initiativrecht selbst auch keine gesetzgeberischen Schritte einleiten kann, kann er sich allenfalls in einer allgemeinen Aussprache dem Thema widmen. "Hieraus vermag ich keinen zwingenden Grund für eine Sondersitzung des Ausschusses noch in dieser Woche ableiten", schreibt Bundestagspräsident Thierse in seiner ablehnenden Entscheidung. Bei seiner Ermessensentscheidung hat sich der Bundestagspräsident ausschließlich an die Regeln der Geschäftsordnung zu halten: "Eine inhaltliche Bewertung politischer Konzepte ist hiermit nicht verbunden und wäre auch mit der Neutralitätspflicht des Amtes nicht vereinbar.", betont Thierse.
Das Schreiben des Bundestagspräsidenten mit der ablehnenden Entscheidung wurde heute dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion und als Abdruck den übrigen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit übermittelt.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050208