Pressemitteilung
Stand: 30.03.2005
Auswärtige Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung in Brüssel
Am 4. und 5. April 2005 nehmen 13 Mitglieder des Ausschusses
für Gesundheit und Soziale Sicherung unter der Leitung des
Ausschussvorsitzenden Klaus Kirschner (SPD) an einer
auswärtigen Sitzung in Brüssel teil. In Gesprächen
mit den EU-Kommissaren Markos Kyprinaou (Gesundheit) und
Vladimír ¦pidla (Soziale Sicherung) sollen aktuelle
Entwicklungen auf der europäischen Ebene erörtert werden,
die den Geschäftsbereich des Ausschusses betreffen, wie
Telematik-Projekte im Gesundheitswesen, das Thema Gesundheit und
Umwelt, die europäische Drogenpolitik und die sogenannte
Offene Koordinierungsmethode.
Im Mittelpunkt der Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und hochrangigen Beamten der Europäischen Kommission sollen die Diskussionen um die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie stehen, die in der neuen Kommission und unter luxemburgischer Ratspräsidentschaft erneut aufgeflammt sind. Die Ausschussmitglieder möchten sich aus erster Hand über den Stand der Diskussionen informieren und sich ein Bild davon machen, mit welchen Auswirkungen auf das nationale Gesundheitswesen in Deutschland zu rechnen sein wird, beispielsweise hinsichtlich des innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland geltenden Sachleistungsprinzips, der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft, der Krankenhausbedarfsplanung, Qualitätsstandards in der Medizin, der sozialen Pflegedienste und der Niederlassung von Ärzten.
Im Mittelpunkt der Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und hochrangigen Beamten der Europäischen Kommission sollen die Diskussionen um die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie stehen, die in der neuen Kommission und unter luxemburgischer Ratspräsidentschaft erneut aufgeflammt sind. Die Ausschussmitglieder möchten sich aus erster Hand über den Stand der Diskussionen informieren und sich ein Bild davon machen, mit welchen Auswirkungen auf das nationale Gesundheitswesen in Deutschland zu rechnen sein wird, beispielsweise hinsichtlich des innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland geltenden Sachleistungsprinzips, der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft, der Krankenhausbedarfsplanung, Qualitätsstandards in der Medizin, der sozialen Pflegedienste und der Niederlassung von Ärzten.
1.538 Zeichen
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050330