Pressemitteilung
Stand: 27.04.2005
Gemeinsame Erklärung zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress
Der Deutsche Bundestag und der Chinesische Nationale
Volkskongress wollen ihre Kontakte intensivieren.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der Vorsitzende des
Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der
Volksrepublik China Wu Bangguo haben dazu heute in einer in Peking
unterzeichneten gemeinsamen Erklärung Einzelheiten vereinbart.
Genannt werden unter anderem gegenseitige Besuche von
Parlamentariern, gemeinsame Veranstaltungen sowie der Austausch von
Dokumenten und Fachinformationen. Bundestagspräsident Thierse
hält sich auf Einladung des Volkskongresses derzeit mit einer
Bundestagsdelegation zu politischen Gesprächen in China auf
und trifft am Samstag, 30. April, mit Staatspräsident Hu
Jintao zusammen.
Die heute unterzeichnete Gemeinsame Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China
Die heute unterzeichnete Gemeinsame Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China
- würdigen den guten Stand der Beziehungen zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress,
- betonen die wichtige Rolle der jeweiligen Parlamentariergruppen,
- unterstreichen die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress für die Vertiefung der deutsch-chinesischen Beziehungen und
- bekunden als Ergebnis ihrer freundschaftlichen Gespräche die Bereitschaft, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen Volkskongress in allen Bereichen von gemeinsamem Interesse im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach besten Kräften weiterhin zu fördern.
- Beide Seiten äußern die Erwartung, dass die
Fortsetzung des bisherigen Austausches und der Zusammenarbeit
zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Chinesischen Nationalen
Volkskongress sich konzentrieren wird auf
- gegenseitige Besuche führender Persönlichkeiten des Ständigen Ausschusses des Chinesischen Nationalen Volkskongresses und des Deutschen Bundestages,
- gegenseitige Besuche von Parlamentariergruppen,
- gegenseitige Besuche von Fachausschüssen,
- die Organisation von Symposien,
- die Organisation von Seminaren/Fortbildungen,
- den Austausch von Dokumenten und Unterlagen sowie fachlichen Informationen.
- Beide Seiten gehen davon aus,
- dass die Kosten der Vorhaben im Bereich eines solchen Austausches und einer solchen Zusammenarbeit nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit vom Deutschen Bundestag und vom Chinesischen Nationalen Volkskongress zu jeweils gleichen Teilen getragen werden sollen,
- dass bei gegenseitigen Besuchen der Gastgeber alle Kosten mit Ausnahme der internationalen Reisekosten übernehmen soll und
- dass bei Fortbildungsaktivitäten die Entsendeseite die Kosten der Teilnehmer vollständig tragen soll,
- Beide Seiten teilen die Auffassung, dass es sich für den
Deutschen Bundestag und den Chinesischen Nationalen Volkskongress
als zweckmäßig erweisen könnte, die im Rahmen des
Austausches und der Zusammenarbeit geplanten Aktivitäten -
unter Berücksichtigung der Legislaturperioden - nach
gegenseitiger Abstimmung in einem Programm festzuhalten, soweit die
ständigen und aktuellen Aufgaben des Deutschen Bundestages und
des Chinesischen Nationalen Volkskongress dies zulassen.
- Beide Seiten weisen auf die Möglichkeit hin,
gegebenenfalls auch andere Institutionen zur Teilnahme an geplanten
Vorhaben im Bereich Austausch und Zusammenarbeit einzuladen, soweit
solche Institutionen im Rahmen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte
hieran interessiert sein könnten.
- Beide Seiten heben hervor, dass es dem Deutschen Bundestag und
dem Chinesischen Nationalen Volkskongress jederzeit unbenommen ist,
sich - je nach den aktuellen Gegebenheiten - über die Art und
Weise der Gestaltung und insbesondere auch der Durchführung
des Austausches und der Zusammenarbeit in geeigneter Form zu
verständigen.
4032 Zeichen
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050427