Pressemitteilung
Stand: 06.05.2005
Kinderkommission erhält "Kinderrechte-Starter-Pack"
Zeit: Mittwoch, 11. Mai 2005, 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 1.501
Am 11. Mai 2005 überreicht die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und der Schirmherrin der National Coalition, der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Dr. Antje Vollmer, ein "Kinderrechte-Starter-Pack", das anlässlich des 10jährigen Jubiläums erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Es beinhaltet gebündelte Informationen und Publikationen rund um das Thema "Kinderrechte".
Das Übereinkommen für die Rechte des Kindes, das am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden war, trat in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft. Bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Bundesregierung Vorbehalte geltend gemacht. Die Kinderkommission des Bundestages hat die Frage der Rücknahme der Vorbehalte in der 14. und 15. Legislaturperiode mehrfach eingehend beraten und zuletzt mit Beschluss vom 14. Januar 2004 die Bundesregierung aufgefordert, sie zurückzunehmen.
Die Bundesregierung lehnt dies bisher aus politischer Rücksichtnahme auf die Bundesländer ab. Diese stehen der Rücknahme zum Teil ablehnend gegenüber. Die Kinderkommission appelliert an die Bundesländer, einer Rücknahme der Vorbehalte zuzustimmen. Andernfalls möge die Bundesregierung die Rücknahme ohne ein Einvernehmen veranlassen. Auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bei der Anhörung der Bundesregierung im vergangenen Jahr alle Akteure ausdrücklich aufgefordert, die Vorbehaltserklärung zurückzunehmen.
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 1.501
Am 11. Mai 2005 überreicht die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und der Schirmherrin der National Coalition, der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Dr. Antje Vollmer, ein "Kinderrechte-Starter-Pack", das anlässlich des 10jährigen Jubiläums erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Es beinhaltet gebündelte Informationen und Publikationen rund um das Thema "Kinderrechte".
Das Übereinkommen für die Rechte des Kindes, das am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden war, trat in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft. Bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Bundesregierung Vorbehalte geltend gemacht. Die Kinderkommission des Bundestages hat die Frage der Rücknahme der Vorbehalte in der 14. und 15. Legislaturperiode mehrfach eingehend beraten und zuletzt mit Beschluss vom 14. Januar 2004 die Bundesregierung aufgefordert, sie zurückzunehmen.
Die Bundesregierung lehnt dies bisher aus politischer Rücksichtnahme auf die Bundesländer ab. Diese stehen der Rücknahme zum Teil ablehnend gegenüber. Die Kinderkommission appelliert an die Bundesländer, einer Rücknahme der Vorbehalte zuzustimmen. Andernfalls möge die Bundesregierung die Rücknahme ohne ein Einvernehmen veranlassen. Auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bei der Anhörung der Bundesregierung im vergangenen Jahr alle Akteure ausdrücklich aufgefordert, die Vorbehaltserklärung zurückzunehmen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_05050612