Pressemitteilung
Stand: 19.07.2005
Beschluss der Kinderkommission des Bundestages zum Thema Kinder und Sucht
Kinder fangen immer früher an, Suchtmittel zu
konsumieren. Das ergab ein Fachgespräch der Kinderkommission
mit dem Leiter der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.
V., Prof. Dr. Jobst Böning. Das Durchschnittsalter für
den ersten Alkoholrausch liegt in Deutschland bei 15,5 Jahren. Je
früher das Einstiegsalter für den ersten Konsum von
Alkohol liegt, desto größer ist die Gefahr für
junge Menschen, in eine so genannte Alkohol-Karriere einzusteigen.
Gleiches gilt für Tabakkonsum: Auch wenn die Raucherquote bei
den 12- bis 17-Jährigen von 28 Prozent im Jahr 2001 auf 20
Prozent im Jahr 2005 zurückgegangen ist, gibt es beim Tabak
einen immer früheren Konsum. Insbesondere mehr junge Frauen
und Mädchen greifen zur Zigarette.
Bei jungen Menschen ist Suchtverhalten besonders dramatisch. Sie sind vor allem aus zwei Gründen gefährdet: körperlich, weil der Organismus noch nicht ausgewachsen und besonders anfällig ist, seelisch, weil in diesem Lebensalter spezielle Anforderungen an junge Menschen gestellt werden - Umbrüche und Neuorientierungen zu bewältigen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert deshalb:
Besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz brauchen Kinder aus Suchtfamilien, denn sie sind die größte Sucht-Risikogruppe überhaupt. Ihr Risiko, im Erwachsenenleben selber suchtkrank zu werden, ist vier- bis achtfach höher als bei Kindern aus nicht suchtkranken Familien.
Für Kinder suchtkranker Eltern klaffen Anspruch und Wirklichkeit in Deutschland weit auseinander, denn sie sind den negativen Begleiterscheinungen des Suchtverhaltens ausgesetzt. 2,65 Millionen Kinder wachsen mit Eltern auf, die alkoholkrank, tablettensüchtig oder von anderen Substanzen abhängig sind. Das ist fast jedes sechste Kind. Bislang ist Sucht in der Familie weitgehend ein Tabu. Für Eltern ist es schmerzhaft, eingestehen zu müssen, dass sie mit ihrem Suchtverhalten ihre Kinder massiv schädigen. Viel zu wenige Kinder können Hilfsangebote wie Selbsthilfegruppen, Spielgruppen oder therapeutische Angebote wahrnehmen, denn es fehlt an Problembewusstsein und Einsicht bei den Eltern und am öffentlichen Bewusstsein für diese Risikogruppe. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Begleiterscheinungen des Suchtverhaltens der Eltern geschützt werden. Kinder aus suchtbelasteten Familien haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe, unabhängig davon, ob ihre Eltern Hilfe bekommen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert:
Bei jungen Menschen ist Suchtverhalten besonders dramatisch. Sie sind vor allem aus zwei Gründen gefährdet: körperlich, weil der Organismus noch nicht ausgewachsen und besonders anfällig ist, seelisch, weil in diesem Lebensalter spezielle Anforderungen an junge Menschen gestellt werden - Umbrüche und Neuorientierungen zu bewältigen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert deshalb:
- Die Einhaltung der Jugendschutzgesetze muss durchgehend
erfolgen.
- Auflagen für die Werbewirtschaft bezüglich
suchterzeugender Stoffe sind notwendig.
- Selbstverpflichtung der Tabakindustrie für die Aufstellung
von Zigarettenautomaten in Schulnähe muss eingehalten
werden.
- Prävention an Schulen und Ausbildungsstätten, wie das Bekenntnis zur rauchfreien Schule, sind fortzuführen und auszubauen.
Besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz brauchen Kinder aus Suchtfamilien, denn sie sind die größte Sucht-Risikogruppe überhaupt. Ihr Risiko, im Erwachsenenleben selber suchtkrank zu werden, ist vier- bis achtfach höher als bei Kindern aus nicht suchtkranken Familien.
Für Kinder suchtkranker Eltern klaffen Anspruch und Wirklichkeit in Deutschland weit auseinander, denn sie sind den negativen Begleiterscheinungen des Suchtverhaltens ausgesetzt. 2,65 Millionen Kinder wachsen mit Eltern auf, die alkoholkrank, tablettensüchtig oder von anderen Substanzen abhängig sind. Das ist fast jedes sechste Kind. Bislang ist Sucht in der Familie weitgehend ein Tabu. Für Eltern ist es schmerzhaft, eingestehen zu müssen, dass sie mit ihrem Suchtverhalten ihre Kinder massiv schädigen. Viel zu wenige Kinder können Hilfsangebote wie Selbsthilfegruppen, Spielgruppen oder therapeutische Angebote wahrnehmen, denn es fehlt an Problembewusstsein und Einsicht bei den Eltern und am öffentlichen Bewusstsein für diese Risikogruppe. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Begleiterscheinungen des Suchtverhaltens der Eltern geschützt werden. Kinder aus suchtbelasteten Familien haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe, unabhängig davon, ob ihre Eltern Hilfe bekommen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert:
- ein gesellschaftliches Klima, in dem betroffene Eltern und
Kinder Scham- und Schuldgefühle leichter überwinden und
Hilfe annehmen können;
- die Öffentlichkeit muss über die Auswirkungen von
Suchterkrankungen auf Kinder und Familien besser als bisher
informiert werden, denn eine sensibilisierte Öffentlichkeit
erleichtert es Eltern, die Sucht als Krankheit
anzunehmen;
- eine bessere Vernetzung von Schule und Jugendhilfe als
Unterstützung für Kinder aus Suchtfamilien;
- Bezugspersonen von Kindern in Schulen, Sportvereinen und
Kindertagesstätten müssen für das Suchtproblem in
Familien sensibilisiert werden;
- bei Therapieangeboten für suchtkranke Eltern sind die Belange der Kinder verstärkt zu berücksichtigen und eigene Hilfsangebote zu unterbreiten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050719