Pressemitteilung
Stand: 21.11.2005
Parlamentarisches Kontrollgremium beauftragt Sachverständigen
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des
Deutschen Bundestages, Volker Neumann, teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages hat sich heute erneut mit den in der Presse erhobenen Vorwürfen befasst, der BND habe über Monate hinweg Journalisten rechtswidrig observiert, um so deren Informanten aus dem BND zu enttarnen.
Die Bundesregierung hat dem Gremium ausführlich zu diesem Vorgang berichtet und Fragen der Mitglieder beantwortet.
Das Gremium hat dabei festgestellt, dass der BND mit seiner Vorgehensweise teilweise seine ihm in § 2 Abs. 1 BNDG eingeräumten Befugnisse, Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen zu treffen, überschritten hat. Jedoch sieht das Gremium hier noch weiteren Aufklärungsbedarf.
Um eine unverzügliche und gründliche Aufklärung der Vorfälle sicherzustellen, hat das Parlamentarische Kontrollgremium beschlossen, von der in § 2c PKGrG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen Sachverständigen mit der Untersuchung zu beauftragen.
Darüber hinaus hat das Kontrollgremium gegenüber der Bundesregierung ausdrücklich gefordert, dass sofort Maßnahmen ergriffen werden, die für die Zukunft eine Wiederholung solcher Vorfälle vermeiden helfen. Über den Fortschritt der Schaffung und Implementation dieser Maßnahmen wird die Bundesregierung das Kontrollgremium laufend informieren.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages hat sich heute erneut mit den in der Presse erhobenen Vorwürfen befasst, der BND habe über Monate hinweg Journalisten rechtswidrig observiert, um so deren Informanten aus dem BND zu enttarnen.
Die Bundesregierung hat dem Gremium ausführlich zu diesem Vorgang berichtet und Fragen der Mitglieder beantwortet.
Das Gremium hat dabei festgestellt, dass der BND mit seiner Vorgehensweise teilweise seine ihm in § 2 Abs. 1 BNDG eingeräumten Befugnisse, Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen zu treffen, überschritten hat. Jedoch sieht das Gremium hier noch weiteren Aufklärungsbedarf.
Um eine unverzügliche und gründliche Aufklärung der Vorfälle sicherzustellen, hat das Parlamentarische Kontrollgremium beschlossen, von der in § 2c PKGrG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen Sachverständigen mit der Untersuchung zu beauftragen.
Darüber hinaus hat das Kontrollgremium gegenüber der Bundesregierung ausdrücklich gefordert, dass sofort Maßnahmen ergriffen werden, die für die Zukunft eine Wiederholung solcher Vorfälle vermeiden helfen. Über den Fortschritt der Schaffung und Implementation dieser Maßnahmen wird die Bundesregierung das Kontrollgremium laufend informieren.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_051121