Pressemitteilung
Stand: 30.11.2005
Kontrollgremium beauftragt erneut ehemaligen Richter am BGH, Dr. Gerhard Schäfer, mit Untersuchung
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des
Deutschen Bundestages, Volker Neumann, teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig die erneute Beauftragung von Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof a. D. Dr. Gerhard Schäfer nach § 2c des Kontrollgremiumgesetzes (PKGrG) als Sachverständigen beschlossen.
Der Sachverständige soll die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe der in der Presse erhobenen und vom BND teilweise eingeräumten Vorwürfe aufklären, der BND habe über längere Zeiträume hinweg vor allem in den 90er Jahren im Inland Journalisten mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht, um so deren Informanten aus dem BND zu enttarnen.
Darüber hinaus soll er die Praxis des BND hinsichtlich der möglichen Führung von Journalisten als Quellen untersuchen und dem ebenfalls in der Presse erhobenen Verdacht nachgehen, der BND habe - im Gegenzug für Informationen von journalistischen Quellen - selbst interne Informationen als so genanntes "Spielmaterial" preisgegeben.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig die erneute Beauftragung von Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof a. D. Dr. Gerhard Schäfer nach § 2c des Kontrollgremiumgesetzes (PKGrG) als Sachverständigen beschlossen.
Der Sachverständige soll die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe der in der Presse erhobenen und vom BND teilweise eingeräumten Vorwürfe aufklären, der BND habe über längere Zeiträume hinweg vor allem in den 90er Jahren im Inland Journalisten mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht, um so deren Informanten aus dem BND zu enttarnen.
Darüber hinaus soll er die Praxis des BND hinsichtlich der möglichen Führung von Journalisten als Quellen untersuchen und dem ebenfalls in der Presse erhobenen Verdacht nachgehen, der BND habe - im Gegenzug für Informationen von journalistischen Quellen - selbst interne Informationen als so genanntes "Spielmaterial" preisgegeben.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_051130