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Wie dynamisch sich eine Gesellschaft entwickelt, wie verlässlich der Staat den Menschen Freiheit und Sicherheit garantiert, wie wettbewerbsfähig eine Wirtschaft sein kann – immer hat die Rechtspolitik hier eine zentrale Bedeutung. Der Rechtsausschuss hat damit ein weites Feld eigener Zuständigkeiten in wichtigen Bereichen. Daneben achtet er mitberatend darauf, dass der Bundestag als Gesetzgeber eindeutig formuliert und sich an Rechtsform und Verfassung hält.
Bereits in der verkürzten letzten Wahlperiode waren es weit über eintausend Drucksachen aus dem Bereich der Rechtspolitik, die von den Mitgliedern des Rechtsausschusses und ihren Mitarbeitern behandelt wurden. In der Mehrzahl versammeln sich hier Juristen, die aber keineswegs humorlos sind. Das macht nach Selbsteinschätzung des Ausschusses in den Beratungen vieles leichter, besonders wenn es mal um eine eher trockene Materie geht.
Alles andere als trocken ist die Materie jedoch bei den meisten Themen, die der Ausschuss in dieser Wahlperiode aller Voraussicht nach federführend beraten wird. Zum Beispiel Neuerungen im Unterhaltsrecht. Hier will der Rechtsausschuss dafür sorgen, dass nach einer Scheidung nicht nur die Eigenverantwortung der beiden ehemaligen Partner stärker hervortritt, sondern dass die Kinder bei mangelnden Einkommen Vorrang erhalten.
Wie bereits in der 15. Wahlperiode wird der Rechtsausschuss sich auch in der laufenden Wahlperiode mit der Sicherungsverwahrung von Straftätern befassen. Die soll nachträglich auch in besonders schweren Fällen gegen Täter verhängt werden können, wenn diese zwar nach Jugendstrafrecht wegen schwerster Straftaten verurteilt worden sind, in der Haft aber gezeigt haben, dass sie therapieresistent sind, und zu befürchten ist, dass sie nach ihrer Entlassung besonders gefährlich sein werden.
Weiterhin sollen die Privatsphäre und die Willensfreiheit von Personen durch neue gesetzliche Regelungen besser geschützt werden. Das betrifft den Schutz vor so genannten „Stalkern“ (also Personen, die anderen so beharrlich nachstellen, dass deren Leben einschneidend beeinträchtigt wird), das betrifft aber auch den Schutz vor Zwangsverheiratung oder Zwangsprostitution.
Abweichend vom üblichen Verfahren soll beim Thema Patientenverfügung der Koalitionszwang aufgehoben werden. Die Rechtspolitiker, die den Handlungsbedarf erkannt haben, setzen auf eine breite Debatte im Bundestag. Die Anträge sollen die verschiedenen ethischen, moralischen und religiösen Positionen wiedergeben. Ziel ist es, in dieser Grundsatzfrage zu einem möglichst breit getragenen Konsens zu kommen.
Größere Aufmerksamkeit wird sicherlich auch eine Neufassung des GmbH-Gesetzes finden. Inzwischen wird in Deutschland schon fast jede fünfte neue Kapitalgesellschaft in Form einer britischen Limited (ltd.) gegründet. Das Gesetz soll an den niedrigeren Kapitalbedarf insbesondere von Dienstleistungsunternehmen angepasst werden und so auch im internationalen Vergleich Unternehmensneugründungen erleichtern. Auch das Datenschutzrecht muss gründlich überarbeitet werden und zum Beispiel den Entwicklungen im Internet besser Rechnung tragen.
Wichtiges Thema wird auch die Justizreform sein. Hier spielen nicht nur Veränderungen durch die Föderalismusreform hinein, hier stehen auch grundsätzlich die organisatorischen, institutionellen und verfahrensrechtlichen Strukturen im Mittelpunkt: Wie kann die Leistungsfähigkeit der deutschen Justiz gesichert, wie können Verfahren gestrafft, vereinheitlicht und überschaubarer gemacht werden? Nicht die einfachsten Fragen, aber für viele Menschen bedeutsame Angelegenheiten, die der Rechtsausschuss in dieser Wahlperiode klären und beantworten will.
Erschienen am 7. März 2006« Vorheriger Artikel Nächster Artikel »
E-Mail:
andreas.schmidt@bundestag.de
Der Ausschuss hat 31 Mitglieder, CDU/CSU: 11, SPD: 11, FDP: 3, Die Linke.: 3, Bündnis 90/Die Grünen: 3.
„In unserem Ausschuss haben wir immer
wieder mit dem Spannungsfeld zwischen der grundrechtlich
garantierten Freiheit der Menschen und ihrem Anspruch auf
Sicherheit zu tun. Das gilt gerade für eine Reihe der in
dieser Legislaturperiode anstehenden Themen wie Stalking,
Telekommunikationsüberwachung, nachträgliche
Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht und
Kronzeugenregelung.“
Andreas Schmidt (CDU/CSU)