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Juli 02/1998
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Reformvorschlag für Gemeinden abgelehnt

(in) Eine systematische Reform der Gemeindefinanzierung, wie sie die Bündnisgrünen gefordert hatten, wird es nicht geben. Dafür hat sich das Parlament am 24. Juni ausgesprochen und damit einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (13/11135) zur Großen Anfrage der Koalition "Lage der Städte, Gemeinden und Kreise" (13/9467, 13/10540) zurückgewiesen.
Oberstes Ziel der Reform sollte eine strukturelle Verbesserung der Gemeindefinanzierung sein, die die kommunale Finanzautonomie gewährleiste und zugleich die bedarfsgerechte Finanzausstattung der Gemeinden garantiere. Die Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes müsse, so B 90/Grüne in ihrem Antrag, endlich mit Leben erfüllt werden. Die von allen Regierungen zu verantwortenden Fehlentwicklungen müßten korrigiert werden. Dabei sei die Gewerbesteuer nur eine Komponente der Reform des Gemeindefinanzsystems. Weitere wären die Neuordnung der föderalen Lasten und eine Ökologisierung der Gemeindefinanzierung.
Ebenfalls vom Plenum abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der PDS (13/11128). Darin hatte die Gruppe festgestellt, eine Kommunalfinanzierungsreform sei dringend erforderlich. Ziel müsse eine generelle Verbesserung der Einnahmen wie auch eine Ausgabenentlastung sein. Deshalb reiche der bisherige Ansatz der Regierung keineswegs aus, sich auf eine Reform der Einkommenssteuer zu beschränken. Eine Prüfung und Bewertung von unterschiedlichen Reformansätzen sei daher vordringlich.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802024c
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