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Juli 02/1998
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Die Bevölkerung besser vor Fluglärm schützen

(ve) Die Bevölkerung soll besser als bisher vor Fluglärm geschützt werden. Dafür hat sich am 17. Juni der Verkehrsausschuß ausgesprochen. Das Gremium vertrat die Auffassung, eine Anhörung zu diesem Thema am 12. November vergangenen Jahres habe gezeigt, daß Handlungsbedarf bestehe. Die Bundesregierung müsse deshalb aufgefordert werden, das Ergebnis dieses Hearings eingehend zu analysieren und dem Parlament zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge zu unterbreiten. Der Ausschuß stimmte mehrheitlich einem von CDU/CSU und F.D.P. vorgelegten Entschließungsantrag zu, den die Koalition zu Anträgen der SPD (13/7498) und von Bündnis 90/Die Grünen (13/6346) vorgelegt hatten. Deren Initiativen fanden hingegen keine Mehrheit.

Verstärkte Sensibilität

Nach Auffassung der Ausschußmehrheit soll bei der Novellierung des Fluglärmrechts unter anderem auch darauf geachtet werden, daß Lärmereignisse in empfindlichen Zeiten stärker gewichtet werden. Auch bedürfe es einer Bewertung des zivilen und des militärischen Flugverkehrs sowie einer Bürgerbeteiligung.
Union und Liberale betonten in diesem Zusammenhang, die Problematik der weiteren Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm sei ein wichtiger Bereich, da er unmittelbar die Akzeptanz des Luftverkehrs in der Bevölkerung beeinflusse. Obwohl durch erheblich leisere Flugzeugtriebwerke, eine drastische Verminderung des Militärflugverkehrs sowie verbesserte Flugleitmaßnahmen und andere technische Entwicklungen die Belastung der Bevölkerung scheinbar gesunken sei, habe die starke Zunahme von Flugbewegungen und häufigere Nachtflüge zu einer verstärkten Sensibilität geführt. Dem sei durch Aktivitäten von Regierung und Parlament bereits Rechnung getragen worden.
Die Koalitionsfraktionen betonten außerdem, der Luftverkehr sei in Deutschland auf absehbare Zeit ein Wachstumsbereich. Er sorge für die notwendige Mobilität von Personen und Gütern, sichere vorhandene und schaffe zusätzliche Arbeitsplätze.
Die Politik habe dies erkannt, wie der Ausbau einer bedarfsgerechten Luftverkehrsinfrastruktur gezeigt habe. Gleichzeitig müsse aber der Ordnungsrahmen für wettbewerbsfähige, sichere und auch an ökologischen Anforderungen orientierte Luftverkehrswirtschaft angepaßt werden.
Die SPD hatte in ihrer Initiative unter anderem gefordert, das Fluglärmgesetz zu ändern und dabei Regionalflughäfen, Landeplätze und militärische Tieffluggebiete einzubeziehen. Ferner müsse Linienflugverkehr auf Kurzstrecken kurzfristig reduziert und der Nachtflugverkehr auf "das unabwendbare Minimum" beschränkt werden. Zudem sei Flugverkehr, der allein der Freizeit dient, mit strengeren Auflagen zu belegen.
Nötig ist nach Auffassung der Sozialdemokraten zudem ein Anspruch auf finanzielle Förderung von Schallschutz an Gebäuden. Die Beteiligungsrechte von Kommunen und Bürgern im Bereich des Lärmschutzes seien zu erweitern und Meßdaten über die Lärmbelastungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf internationaler Ebene sei eine neue Klassifizierung lärmarmer Flugzeuge nötig. Durch Vergünstigungen bei Start- und Landezeiten und bei den Gebühren könne der Einsatz solcher Geräte gefördert werden, meinte die Oppositionsfraktion.

Gesundheit hat Vorrang

Die Bündnisgrünen hatten in ihrer Initiative argumentiert, der Schutz der Gesundheit habe Vorrang vor allen anderen Belangen wie etwa denen des Verkehrs oder der Wirtschaft. Deshalb müsse bei Flughafenplanungen die "Umweltkapazität" als vorrangiger Maßstab eingeführt werden.
Darunter sei die "größte Menge Umweltbelastung durch den Luftverkehr" zu verstehen welche der Umgebung von Flughäfen noch zumutbar ist. Werde diese Menge überschritten, seien entweder die Belastungen zu reduzieren oder die Umweltkapazität durch geeignete Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802057c
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