Koalition will "Mini-Jobs" reformieren - Sozialkassen helfen(as) Mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ( 14/280) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eigenen Angaben zufolge der Erosion der Finanzgrundlagen der beitrags finanzierten Sozialversicherung entgegenwirken. Die am 22. Januar vom Bundestag an den Fachausschuß überwiesene Initiative sieht vor, die Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung auf bundesweit 630 DM monatlich festzuschreiben. Für diese "Mini-Jobs" soll der Arbeitgeber einen zehnprozentigen Pauschalbeitrag an die Krankenversicherung und einen zwölfprozentigen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung leisten. Aus diesen Beiträgen sollen jedoch keine zusätzlichen Ansprüche für den Arbeitnehmer entstehen oder ein eigenständiges neues Krankenversicherungsverhältnis begründet werden. Geringfügig Beschäftigte können aber in der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit verzichten und durch ergänzende Beiträge Leistungsansprüche in dieser erwerben. Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Kurzfristige Beschäftigungen bleiben wie bisher versicherungsfrei. Erreicht werden soll ferner, daß von der ersten Mark an Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden, Frauen, die vor allem in diesen Mini-Jobs arbeiten, eine Option auf eine verbesserte Alterssicherung erhalten und mittelfristig die Ausweitung dieser Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt wird. In der Begründung verweisen die Abgeordneten auf Studienergebnisse, wonach die Anzahl der Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen von 1992 bis 1997 um 26,5 Prozent von 4,45 Millionen auf 5,63 Millionen angestiegen ist. Weiteres erklärtes Ziel ist es, ein Ausweichen in die Schwarzarbeit oder ein weiteres Aufsplitten der Arbeitsverhältnisse zu verhindern und die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern. Im Bereich des Steuerrechts sind verschiedene Schritte geplant. So sollen Einnahmen allein aus Mini-Jobs grundsätzlich steuerfrei gestellt werden. Eine Voraussetzung ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Zum anderen dürfe der Arbeitslohn in dem Dienstverhältnis oder aus mehreren gegenwärtigen Dienstverhältnissen zusammen monatlich 630 DM nicht übersteigen, heißt es in dem Entwurf. Einkünfte des Ehegatten werden nicht einbezogen, so daß es bei verheirateten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dann bei der Steuerfreiheit bleibt, wenn der andere Ehegatte eigene Einkünfte erzielt. Damit soll laut Entwurf eine "Brücke zur Rückkehr in das Arbeitsleben" geschaffen werden. Für den Arbeitgeber soll die Grundlage für den steuerfrei zu zahlenden Arbeitslohn die schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers sein, ob er und in welcher Höhe er andere Einkünfte erhält. Der Entwurf sieht vor, das Betriebsverfassungsgesetz zu ändern, um den Betriebsräten das Recht zu geben, ihre Zustimmung zur Einstellung von geringfügig Beschäftigten zu verweigern, wenn das zu einem unausgewogenen Verhältnis zwischen diesen und sonstigen Arbeitsverhältnissen führen würde. Betriebsräte können ihre Zustimmung zur Kündigung verweigern, wenn so ein Arbeitsplatz ganz oder teilweise auf mehrere Mini-Jobs aufgeteilt würde und das Arbeitsvolumen sich nicht vermindert. Die aus der Initiative resultierenden Steuermindereinnahmen einschließlich des Solidaritätszuschlags beziffern die Fraktionen für 1999 mit 1,37 Milliarden DM. Der Bund sei davon mit 625 Millionen DM betroffen, die Länder mit 553 Millionen DM und die Gemeinden mit 195 Millionen DM. 1999 wird mit Mehreinnahmen von 1,9 Milliarden DM in der gesetzlichen Renten- und 1,5 Milliarden DM in der gesetzlichen Krankenversicherung gerechnet. Für die Folgejahre werden die Beträge mit 2,85 Milliarden DM für die Renten- und 2,25 Milliarden DM für die Krankenversicherung veranschlagt. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. April 1999 (siehe nächste Seite). |