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Februar 01/1999
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EU wird Menschenrechte "offen und schrankenlos" ansprechen

(mr) Auf Initiative des deutschen und des britischen Außenministers hat die Europäische Union beschlossen, einen eigenen, öffentlichkeitswirksamen Menschenrechtsbericht vorzulegen.

Wie der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen), am 27. Januar im Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe weiter darlegte, soll der Bericht "informativ und gut lesbar" sein und die Menschenrechtspolitik der EU "erhöhen". Ziel sei es, die Menschenrechtssituation "offen und schrankenlos" darzustellen und alles aufzunehmen, was relevant sei, ohne dabei etwas zu beschönigen. Nach den Vorstellungen Großbritanniens solle das Papier einen Länderteil mit ungefähr 35 bis 40 Ländern beinhalten sowie einen normativen Teil, in dem es um Menschenrechtsverletzungen, Schutz von Kinderrechten, Rassismus und Todesstrafe geht.

Ein eigenes Kapitel soll laut Staatsminister Volmer dem Rassismus innerhalb der EU gewidmet werden. Wolle die EU mit ihrem Bericht und ihrer Menschenrechtspolitik glaubwürdig sein, müsse sie auch die innere Situation analysieren. Zwischen Mai und September dieses Jahres sei mit der Fertigstellung zu rechnen. Im Zusammenhang mit der Darstellung des Menschenrechtsberichts der EU ging der Staatsminister auch auf die Situation in der Türkei und auf die künftige deutsche Politik gegenüber dem NATO-Staat ein. Einerseits hätten sich die bilateralen Beziehungen angesichts der angestrebten Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts zwar verbessert, da dies in der Türkei positiv aufgenommen werde. Andererseits bedeute es nicht, daß sich die Menschenrechtspolitik in dem Land verbessert habe. Die strafrechtliche Verfolgung von freier Meinungsäußerung sowie der "Südost-Konflikt" würden fortgesetzt. Noch immer gebe es Folter, Verschleppung und Ermordung in der Türkei. Die deutsche Regierung werde dem Land jedoch "ganz bewußt" eine Perspektive für den EU-Beitritt in Aussicht stellen, da die stärkste Motivation zur Verbesserung der Menschenrechtslage darin liege, daß die Türkei Mitglied der EU werden wolle. Im übrigen dürfe nicht der falsche Eindruck entstehen, die Europäische Union wolle nur Staaten mit christlicher Bevölkerung haben. "Die EU ist eine Wertegemeinschaft, keine Religionsgemeinschaft", so Volmer. Vor allem aber im Kurdistan-Konflikt müsse die türkische Regierung aktiv werden. Bislang gehe sie nicht genug auf die Wünsche der Kurden nach mehr Eigenständigkeit ein. Gleichzeitig beharre ein Großteil der Kurden, vor allem die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), auf einem Separatismus.

Für Februar 1999 kündigte Volmer einen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei an. Darin müsse der Kurdistan-Konflikt beschrieben und aufgezeigt werden, daß eine große Bevölkerungsgruppe auf kulturelle Eigenständigkeit drängt und deshalb verfolgt werde. Die umfassende Schilderung der Situation in der Türkei sei deshalb so wichtig, damit dieser Hintergrund der Verfolgung auch von deutschen Gerichten in Asylverfahren gewürdigt werden könne. Zu der Frage des Ausschusses nach der Kooperation der EU mit der Türkei erklärte der Regierungsvertreter, es sei zunächst Aufgabe der Türkei selber, ihre Menschenrechtslage zu verbessern und die Menschenrechtsstandards der EU zu erfüllen.

Zur deutschen Politik fügte ein Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums ergänzend hinzu, die Türkei sei ein Bündnispartner der NATO, welche ein großes Interesse an einer starken Position ihrer Süd ostflanke habe. Grundsätzlich bestehe deshalb ein militärisches Interesse daran, die Türkei zu stabilisieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901034a
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