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Februar 01/1999
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Keine Kinder als Soldaten einsetzen

(en) In ihren bilateralen Kontakten und Konsultationen zur Entwicklungszusammenarbeit soll die Bundesregierung die Lage von Kindern einbeziehen und darauf achten, daß Empfängerländer deutscher Entwicklungshilfe nicht gleichzeitig den Einsatz von Kindersoldaten billigen oder fördern.

Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/310), der am 28. Januar vom Bundestag an den Fachausschuß überwiesen wurde.

Die Abgeordneten erläutern, einem UN-Bericht zufolge stünden bis zu 300.000 Jungen und Mädchen unter 18 Jahren weltweit aktiv als Soldaten im Dienst von Regierungsarmeen oder Rebellenverbänden.

In mindestens 25 Konfliktgebieten würden Kinder ab sieben Jahre als Soldaten eingesetzt und dabei für Minenräumung, Spionage und Selbstmordanschläge benutzt.

Für Kinder einsetzen

Der Bundestag soll deshalb die Bundesregierung auffordern, sich in den multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen für eine weitere Anhebung der für Kinder relevanten menschenrechtlichen Standards einzusetzen. Ein wichtiger Aspekt dabei sei die Mobilisierung der öffentlichen Meinung mit dem Ziel, ein politisches Klima zu erzeugen, das den Miß brauch von Kindern in bewaffneten Konflikten verhindert. Die durch die vorherige Bundesregierung erfolgte Unterstützung des Büros des UN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten, das ausschließlich durch freiwillige Spenden der Mitgliedstaaten finanziert werde, soll weitergeführt werden.

Ferner soll sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zu einem fakultativen Zusatzprotokoll zum Internationalen Über einkommen über die Rechte des Kindes für eine Schutzaltersgrenze von 18 Jahren für eine Teilnahme an bewaffneten Konflikten einsetzen.

In der Entwicklungszusammenarbeit soll die Bundesregierung verstärkt darauf achten, die Demobilisierung und Resozialisierung von Kindersoldaten zu fördern, wozu Wiedereingliederungsprojekte und Therapien erforderlich seien. In internationalen Gremien soll die Bundesregierung darauf hinwirken, in allen Friedensabkommen die Abrüstung von Kindern und Maßnahmen zu deren Reintegration in die Gesellschaft festzuschreiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901036a
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