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Februar 01/1999
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Hochschulen anders finanzieren

(bf) Für eine geordnete und von strategischen Erwägungen geleitete Finanzierung der Hochschulen, insbesondere der Bibliotheken, haben sich Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ausgesprochen. Dies müsse den Abschied von "unter vordergründigen Gesichtspunkten" aufgelegten Sonderaktionen wie beispielsweise dem im November 1997 vereinbarten Hochschulbibliotheksprogramm bedeuten, erklärten sie übereinstimmend am 20. Januar im Bildungs- und Forschungsausschuß.

Bund und Länder hatten seinerzeit nach anhaltenden Studentenprotesten in Deutschland vereinbart, für die Hochschulbibliotheken jeweils 40 Millionen DM bereitzustellen und das Gesamtvolumen des Hochschulsonderprogramms III entsprechend zu erhöhen. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne merkten dazu an, die seinerzeit gezahlten Beträge hätten lediglich einer "ersten Beruhigung" der Studenten gedient, bei denen de facto lediglich ein "halbes Buch oder ein halber Internetanschluß" angekommen sei. Zudem sei eine Gegenfinanzierung des vom Bund gezahlten Anteils nur dadurch erreicht worden, indem Mittel für den Deutschen Akademischen Austauschdienst und für Großforschungseinrichtungen gekürzt worden seien. Dies sei in der vom Kabinett am gleichen Tage verabschiedeten Etatvorlage korrigiert worden. Die CDU/CSU erinnerte daran, die zuständige Ministerin Edelgard Bulmahn (SPD) habe vor dem Ausschuß versprochen, die Mittel für Hochschulbibliotheken weiter aufzustocken. Deshalb bedürfe es auch in Zukunft entsprechender Programme, auch mit dem Ziel, Bibliotheken zu vernetzen und damit, gerade in speziellen Wissensgebieten, die Einrichtung von "Kompetenzzentren" sicherzustellen.

Die F.D.P. räumte ein, die seinerzeit bereitgestellten 40 Millionen DM seien "Peanuts" gewesen. Angesichts der Ankündigung der neuen Regierungskoalition gebe es nunmehr eine "spannende Meßlatte", wenn in Kürze der Etatentwurf 1999 und damit die Haushaltsansätze für die Ausstattung von Hochschulen und Bibliotheken dem Parlament vorliege. Der Ausschuß nahm eine noch von der früheren Bundesregierung verfaßte Unterrichtung (13/11358) zur Umsetzung des Hochschulbibliothekenprogramms zur Kenntnis.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901048b
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