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Februar 01/1999
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Noch offene Fragen zum Ausstieg aus der Kernenergie

(wi) Den Wissensdurst der Opposition hat das Bundeswirtschaftsministerium am 20. Januar im Wirtschaftsausschuß nicht restlos stillen können, als es über das geplante Verbot der Wiederaufarbeitung von Atombrennstäben im Ausland unterrichtete.

Die Fragen aus der CDU/CSU- und F.D.P.-Fraktion bezogen sich unter anderem auf die Verträge der deutschen Kraftwerksbetreiber mit französischen und britischen Unternehmen über die Wiederaufarbeitung von Brennstäben. Das Ministerium hatte berichtet, daß der Anteil der Kernenergie an der Energieerzeugung schrittweise reduziert und die Laufzeiten der Kraftwerke begrenzt werden sollen. Die Bundesregierung setze dabei auf eine Kooperation mit der Energiewirtschaft.

Geplant sei auch eine Änderung des Atomgesetzes, wobei die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) eingestellt und die Entsorgung auf eine direkte Endlagerung beschränkt werden soll.

Die Bundesregierung strebe mit beiden Ländern eine einvernehmliche Lösung an. Geplant sei zudem, standortnahe Zwischenlager einzurichten. Das Ministerium räumte ein, daß ein niedrigerer Anteil der Kernenergie an der Energieerzeugung insgesamt einen Ersatz im Bereich der Grundlastversorgung mit Strom erforderlich macht. Dies müsse mit der Energiewirtschaft organisiert werden.

"Keine Alternativen"

Aus der CDU/CSU kam der Vorwurf, die Regierung zerschlage Strukturen, ohne Alternativen anbieten zu können. Unklar sei auch der Standort für ein Endlager. Die Regierung habe kein Entsorgungskonzept. Auch werde nicht gesagt, wie der Kohlendioxidausstoß bei einem Ausstieg aus der Kernenergie verringert werden kann.

Für die F.D.P. stellt sich die Frage, ob die Verträge mit den ausländischen Unternehmen ohne die Forderung von Entschädigungen gekündigt werden können. Nach Ansicht der SPD muß die Wiederaufarbeitung beendet werden. In welchem Zeitraum dies zu bewältigen ist, müsse Gegenstand der Konsensgespräche sein. Der Ausschuß beauftragte das Ministerium, Antworten auf die noch offenen Fragen schriftlich nachzureichen (siehe auch S. 17).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901049b
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