GESETZESENTWURF DER F.D.P.Kraftfahrzeugsteuer abschaffen(fi) Die F.D.P.Fraktion tritt dafür ein, die Kraftfahrzeugsteuer abzuschaffen und ihr Aufkommen in zwei Stufen auf die Mineralölsteuer umzulegen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf über eine "ökologisch wirklich wirksame Umstellung der Besteuerung ohne Mehrbelastung für Bürger und Wirtschaft" ( 14/399) hervor, den der Bundestag am 3. März zur Beratung an den Finanzausschuß überwiesen hat. In der ersten Stufe soll die KfzSteuer für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb erhalten und für alle anderen Fahrzeuge abgeschafft und auf die Mineralölsteuer für Benzin umgelegt werden. Die zweite Stufe sieht vor, die KfzSteuer auch für Dieselfahrzeuge abzuschaffen und auf die Mineralölsteuer umzulegen. Sie kann nach Angaben der Fraktion erst dann umgesetzt werden, wenn die europaweite Wettbewerbssituation des Speditionsgewerbes dies zuläßt. Voraussetzung sei, daß vor allem die europäische Mindeststeuer für Diesel deutlich angehoben wird. Die mit der Abschaffung der KfzSteuer auf Dieselfahrzeuge verbundene deutliche Anhebung der Mineralölsteuer auf Diesel würde sonst zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen, die das deutsche Transportgewerbe einseitig belasteten. Darüber hinaus plädiert die F.D.P. dafür, die im Einkommensteuergesetz verankerte Kilometerpauschale so in eine vom Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale umzuwandeln, daß das Steueraufkommen daraus konstant bleibt. Damit würden alle Verkehrsmittel, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt werden, steuerlich gleichbehandelt. Beide Vorschläge zusammen schaffen laut F.D.P. Anreize zum sparsamen Umgang mit Kraftstoff und zum Wechsel des Verkehrsmittels, ohne zu Mehrbelastungen zu führen. Den Bundesländern entstünden durch die Abschaffung der KfzSteuer Steuermindereinnahmen in Höhe von 6,5 Milliarden DM jährlich, so die Fraktion. Dem stünden Mehreinnahmen des Bundes durch die höhere Mineralölsteuer auf Benzin in Höhe von 5,6 Milliarden DM pro Jahr sowie höhere Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 900 Millionen DM pro Jahr gegenüber. Den Ländern müßte für ihre Mindereinnahmen ein entsprechender Ersatz über die Aufteilung der Mehrwertsteuer gewährt werden. Durch die Abschaffung der KfzSteuer würden sich nach Ansicht der Liberalen auch die "Bürokratiekosten" verringern. Mehrere Ausnahmen und gesetzliche Sondertatbestände würden beseitigt. Abgeschafft würde beispielsweise die Besteuerung von motorisierten Zweirädern, Anhängern sowie Fahrzeugen mit Elektro oder Gasantrieb. |