Blickpunkt
März 02/1999
VERFASSUNGSGERICHT Weniger Ausgaben für Investitionen(hh) Nur geringe Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 1998 weist der Etatentwurf 1999 für das Bundesverfassungsgericht auf. Um 1,21 Millionen DM reduziert werden konnte der Ausgabenansatz im wesentlichen, weil die Investitionen von 4,11 Millionen DM auf 2,83 Millionen DM zurückgeführt werden können. Die Personalausgaben werden mit 21,68 Millionen DM (1988: 21,49 Millionen DM) und die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 3,8 Millionen DM (3,71 Millionen DM) angesetzt.
|
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902035b