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März 02/1999
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MINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND

7,14 Milliarden sollen für Erziehungsgeld bereitstehen

(hh) Auch nach den Vorstellungen der neuen Bundesregierung nehmen die Ausgaben für die gesetzlichen Leistungen für die Familie einen erheblichen Teil im Einzelplan für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein. Eingeplant sind dafür insgesamt 8,32 Milliarden DM, ein Plus von 130,5 Millionen DM gegenüber dem vergangenen Jahr.

Einzelplan 17

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs-

ermächtigung

1999

11,90

2,48


0,42

1998

11,72

2,41


0,41

Davon werden 7,14 Milliarden DM (1998: 7 Milliarden DM) für die Zahlung von Erziehungsgeldern benötigt. Für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschußgesetz sind laut Plan 823 Millionen DM (800 Millionen DM) reserviert. Die Einlage in die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" soll wie bereits im letzten Jahr wieder 180 Millionen DM umfassen. Durch die grundlegende Neuordnung des zu einem Familienleistungsausgleich fortentwickelten Familienlastenausgleichs werden die Ausgaben für das Kindergeld voraussichtlich noch einmal um 32,4 Millionen DM von 214,1 Millionen DM auf 181,7 Millionen DM sinken. Für Maßnahmen der Familienpolitik will die Regierung 33 Millionen DM (33,8 Millionen DM) bereitstellen.

Die Allgemeinen Bewilligungen sind mit 753,75 Millionen DM im Plan vorgesehen, 17,52 Millionen DM weniger als 1998. Dabei soll der Hauptanteil Maßnahmen der Jugendpolitik mit 476,17 Millionen DM (481,91 Millionen DM) zufließen. Die Zuschüsse an die Wohlfahrts­ und Vertriebenenverbände für die Betreuung von Spätaussiedlern soll um 8 Millionen DM auf 26 Millionen DM gekürzt werden. Im Gegenzug steigen die Zuschüsse für Verbände und andere zentrale Organisationen, die sich mit der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern befassen, nach dem Willen der Regierung von 500.000 DM auf 4,5 Millionen DM an. Das Modellvorhaben zur Prävention im Bereich der sogenannten Sekten und Psychogruppen soll in diesem Jahr zum ersten Mal eine Förderung von 450.000 DM erhalten.

Zudem wird der Einzelplan 17 durch die Ausgaben für das Bundesamt für Zivildienst geprägt. 2,76 Milliarden DM (2,69 Milliarden DM) soll das Amt in diesem Jahr ausgeben dürfen. Davon stehen für Zivildienstleistende 2,54 Milliarden DM (2,48 Milliarden DM) zur Verfügung. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften soll mit 1,48 Millionen DM (1,57 Millionen DM) ausgestattet werden.

Auch beim Familienministerium findet der Umzug von Bonn nach Berlin in diesem Jahr seinen Niederschlag bei den Kosten. Hier steigen die Personalkosten von 45,25 Millionen DM auf 47,8 Millionen DM an. Diese Differenz wird für Trennungsgelder, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen benötigt. Die hierfür bereitgestellten Mittel sollen um 1,67 Millionen DM von 220.000 auf 1,89 Millionen DM angehoben werden.

Insgesamt sind im Haushaltsplan für 1999 2,48 Milliarden DM (2,41 Milliarden DM) für Personalkosten und etwa 9,32 Milliarden DM (9,2 Milliarden DM) für Zuweisungen und Zuschüsse vorgesehen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 66,94 Millionen DM (65,59 Millionen DM) veranschlagt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902041a
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