ZWEITES EUROEINFÜHRUNGSGESETZ BESCHLOSSEN Sozialverwaltung wird für Euro geöffnet(as) Das zweite EuroEinführungsgesetz kann umgesetzt werden. Das beschloß der Bundestag am 24. Februar, indem er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Sozial und Steuerverwaltung für den Euro ( 14/229) annahm. Das Parlament folgte damit der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ( 14/406). Ziel der Initiative ist es, für die Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, die Beiträge zur Sozialversicherung auch in Euro nachzuweisen und abzuführen sowie die Arbeitsentgelte in Euro zu melden. Ferner sollen verschiedene Regelungen an die Währungsumstellung in der Übergangsphase angepaßt werden. Die vom Parlament beschlossene Fassung enthält geringfügige Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf. Im Fachausschuß, der am 10. und 23. Februar über das Papier beriet, bestand Einigkeit darüber, daß die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro notwendig sind. Unterschiedliche Auffassungen gab es zum Gesetzgebungsverfahren. So erklärte die CDU/CSUFraktion, dieses sei "zu hektisch". Auch offensichtlich redaktionelle Änderungen benötigten eine gründliche Beratung. Die SPD erklärte, der Entwurf enthalte im wesentlichen nur technische Aspekte im Zusammenhang mit der EuroEinführung. Laut Entwurf entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine Kosten durch die Initiative. Durch eine Währungsumstellung verursachte Kosten der Unternehmen würden nicht durch den Gesetzentwurf veranlaßt, erläutert die Regierung in ihrem Papier. Ein nicht bezifferbarer Mehraufwand könne bei der Feststellung der Versicherungs und Beitragspflicht, der Führung der Versichertenkonten und der Betriebsprüfung entstehen. |