GESETZENTWURF DER KOALITIONSFRAKTIONEN Bei GenDatei Auswertung des Zentralregisters ermöglichen(re) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen das DNAIdentitätsfeststellungsgesetz (GenDatei) um Regelungen ergänzen, die es dem Generalbundesanwalt künftig erlauben sollen, Gruppenauskünfte aus dem Bundeszentralregister an Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt (BKA) zu erteilen. Wie die Regierungsfraktionen in einem Gesetzentwurf ( 14/445) darlegen, soll das BKA die Befugnis erhalten, die Daten maschinell mit der Haftdatei abzugleichen und die Ergebnisse den Landeskriminalämtern zur Vorbereitung von Maßnahmen nach dem DNAIdentitätsfeststellungsgesetz und zur Weiterleitung an die zuständigen Staatsanwaltschaften zu übermitteln. Die Erstellung und Nutzung der DNAAnalyseDatei durch das BKA erfahre durch die vorgesehene Gesetzesergänzung eine sämtliche Fälle der Datenerhebung umfassende Regelung, so Sozialdemokraten und Bündnisgrüne. Diese trage sowohl den Belangen des Datenschutzes als auch der Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung Rechnung. Zur Begründung erläutern die Abgeordneten, die Mehrheit des Bundestages sei bei der Verabschiedung des DNAIdentitätsfeststellungsgesetzes davon ausgegangen, Justiz und Polizeibehörden der Länder seien aufgrund eigener Erkenntnismöglichkeiten ausreichend in der Lage, in Betracht kommende Verurteilte namentlich festzustellen. Insbesondere die Länder hätten jedoch zwischenzeitlich deutlich gemacht, sie hielten den Weg über eine Durchsicht der Akten und Dateien für zu zeitaufwendig. Um systematisch Altfälle herauszufinden, bei denen typischerweise eine Maßnahme mit Hilfe der GenDatei in Betracht kommen könne, sei daher eine Auswertung des Datenbestandes des Bundeszentralregisters zu ermöglichen. |