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März 02/1999
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Benachteiligungen aufheben

(pt) Für eine Fortentwicklung der Gleichberechtigung von Frau und Mann hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt und leitete deshalb am 24. Februar einstimmig eine entsprechende Petition an die Bundesregierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages.

In der zugrundeliegenden Eingabe beanstandete eine Petentin die "weiterhin bestehende Benachteiligung" von Frauen in verschiedenen Lebensbereichen. So machte sie geltend, daß eine Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt bisher nicht erfolgt sei. In den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen bestehe nach wie vor eine zu niedrige Lohneinstufung, und die Möglichkeiten für eine Teilzeitbeschäftigung seien noch nicht ausreichend. Daneben kritisierte sie das Verfahren der Wahl von Richtern am Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sehe eine Wahl durch Wahlmänner vor. Dies entspreche nicht dem Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Hier müsse das Wahlrecht jedem Mitglied des Bundestages zustehen. Die Wahl durch Verfassungsmänner ist nach Auffassung der Petentin verfassungswidrig. Nach übereinstimmender Meinung der Ausschußmitglieder ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in den letzten Jahrzehnten vorangeschritten. Trotzdem müsse sie weiter fortentwickelt werden. Deshalb hielt es der Ausschuß für angezeigt, diese Eingabe an die Bundesregierung und die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu überweisen, da sie als Anregung für gesetzgeberische Initiativen geeignet sein könnte. Die von der Petentin gewünschte Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes konnte der Ausschuß jedoch nicht übernehmen, da ein entsprechender Gesetzentwurf in der 13. Legislaturperiode abgelehnt worden war.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902072d
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