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April 03/1999
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Koordination bei Unglücksfällen auf See verbessern

(vb) Die F.D.P.­Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 14/548) auf, die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern im "Gemeinsamen Ausschuß Küstenwache" zu überprüfen und klare, für die Gemeinden der Nordseeküste und der Inseln eindeutig zu erkennende Ansprechpartner bei Unglücksfällen zu benennen. Dazu soll der Koordinierungsverband Küstenwache mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit mit den Küstenländern, einer besseren Datenvernetzung und einheitlicheren Dienstvorschriften umgestaltet werden.

Geleitet werden soll der Koordinierungsverband nach den Vorstellungen der Liberalen von einem Kommandeur der Küstenwache, der von Bund und Ländern ernannt wird. Dieser soll zur Bekämpfung von Unglücksfällen auf Bundes­ und Landesbehörden, Feuerwehren, Bergungs­ und Rettungsfachleute zurückgreifen, um ein "optimales Krisenmanagement" zu gewährleisten. Neben eigenen Einsatzkräften soll er auch "privatwirtschaftliche Ressourcen" hinzuziehen können.

Die F.D.P. schlägt ferner eine bessere Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden vor. Mit diesen Staaten müsse die Regierung jederzeit eine "ausreichende Notschleppkapazität" der Gewässerschutzschiffe sicherstellen und über weitere technische Ausstattungen verfügen. Mittelfristig sollten die Anrainerstaaten gemeinsam eine ausreichende Schlepperkapazität finanzieren. Außerdem müsse die Ölbekämpfung und Strandreinigung verbessert werden.

Abkommen beitreten

Die Fraktion fordert die Regierung auf, dem 1996 in Kraft getretenen Bergungsabkommen beizutreten, um die Bergung von Schiffen, die zwischen verschiedenen Hoheitsgewässern driften, zu verbessern. Auch sollte sie an der Weiterentwicklung des Abkommens über Meeresverschmutzung (MARPOL) mitwirken.

Hintergrund des Antrags ist das Unglück des Holzfrachters "Pallas" vor Amrum. Die "Inkompetenz der zuständigen Mitglieder der schleswigholsteinischen Landesregierung" hat nach Ansicht der F.D.P. dafür gesorgt, daß der dadurch entstandene Schaden das unvermeidbare Maß überschritt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903045a
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