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April 03/1999
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MINISTERIUM FÜR FRAUEN, FAMILIE, JUGEND UND SENIOREN

Weniger Mittel für Förderprogramme

(hh) Durchsetzen konnten sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit ihren Absenkungsanträgen zum Etat des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Jugend und Senioren (Epl 17) am 25. März. Mit der Absenkung von insgesamt 0,5 Prozent soll der Beitrag des Ministeriums zur Haushaltskonsolidierung erbracht werden.

Die Opposition kritisierte, das zwar die Mittel für das Ministerium selbst erhöht worden seien, dafür seien aber die Programme abgesenkt worden. Dies gelte sowohl für das Förderprogramm "kinder­ und familienfreundliche Gesellschaft" als auch für die Zuschüsse zur Altenhilfe. Hier wurden mit den Stimmen der Koalition insgesamt 800.000 DM gegenüber dem Regierungsentwurf abgesenkt.

Nicht durchsetzen konnten sich hier die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. mit ihren Aufstockungsanträgen um insgesamt 4,5 Millionen DM. Für das Förderprogramm "kinder­ und familienfreundliche Gesellschaft" sollen jetzt 8,2 Millionen DM und für die Zuschüsse zur Altenhilfe 10,2 Millionen DM zur Verfügung stehen. Sprecher der Koalitionsfraktionen und die zuständige Ministerin, Christine Bergmann (SPD), wiesen darauf hin, daß die Mittel in der Vergangenheit für diese Programme nicht vollständig hätten abgerufen werden können. Die Ministerin betonte, daß diese Mittel in diesem Jahr ausreichend seien.

Für eine Erhöhung des Entgelts für Zivildienstleistende hatte sich zuvor der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingesetzt und eine entsprechende Stellungnahme dem Haushaltsausschuß zugeleitet. Das Entgelt solle dem Sold für Wehrpflichtige angepaßt und entsprechend erhöht werden. Mehrausgaben in Höhe von 10 bis 15 Millionen DM, die im Titel für Zivildienstleistende aufgefangen werden sollen, entstehen durch die Vergütung nach Soldgruppe III für Grundwehrdienstleistende nach sechs Monaten Dienstzeit mit 17.50 DM pro Tag statt 16 DM in der Soldgruppe II. Hingewiesen wird im Antrag darauf, daß 95 Prozent der Grundwehrdienstleistenden die Soldgruppe III erhalten, während es bei den Zivildienstleistenden nur 40 Prozent seien.

Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU­Fraktion, die Soldgruppe III allen Zivildienstleistenden zu bewilligen, die in der ambulanten und stationären Pflege sowie in der Behindertenbetreuung tätig sind. Hierfür seien 8 Millionen DM erforderlich. Von der SPD wurde eine Differenzierung nach der Tätigkeit abgelehnt, da dies dann auch bei den Wehrdienstleistenden erfolgen müsse. Abgelehnt wurde weiter ein Antrag der CDU/CSU, die Mittel für die Stiftung "Mutter und Kind" von 180 Millionen DM auf 200 Millionen DM aufzustocken. Die SPD verwies darauf, daß diese Kürzung bereits von der früheren Bundesregierung vorgenommen worden sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903057a
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