UMWELT UND WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Abgeordnete befürworten die Einführung des ÖkoAuditZeichens(um) Einstimmig hat der Umweltausschuß am 21. April die Einführung eines ÖkoAuditZeichens befürwortet. Anläßlich der Beratung eines Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (RatsDok. Nr. 12866/98) betonten die Abgeordneten, das Zeichen dürfe sich nicht auf Produkten befinden, da das EUUmweltsystem "EcoManagement and Audit Schema" (EMAS) unternehmensbezogen und nicht produktbezogen sei. Die Teilnahme am ÖkoAudit bedeute nicht zwingend die Umweltfreundlichkeit eines Produkts. Das Logo könne ein Produkt nicht klassifizieren. In der Diskussion begrüßten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS vor allem die Einbeziehung der Dienstleistungen und der Umweltverträglichkeit von Produkten in die Bewertung des Umweltmanagements. Diese Öffnung des Anwendungsbereichs gebe dem Handel und dem Dienstleistungssektor die Möglichkeit, ihr Engagement für die Umwelt zu beweisen. Die CDU/CSU äußerte Bedenken gegen diese positive Wertung, weil sie negative Auswirkungen vor allem in der Landwirtschaft sah. Sie folgte auch nicht der Anregung der anderen Fraktionen, die Mitgliedstaaten zu einer Prüfung aufzufordern, wie die Registrierung von Betrieben bei der Anwendung und Kontrolle von Umweltgesetzen genutzt werden kann, um doppelte Dokumentations und Mitteilungspflichten zu vermeiden. Die F.D.P. konnte der Meinung der übrigen Fraktionen nicht zustimmen, daß die Beteiligung der Beschäftigten eines Unternehmens als Voraussetzung einer Zertifizierung zu begrüßen sei. Die Ausschußmehrheit sah die Einbeziehung der Arbeitnehmer als ein wesentliches Moment für das Funktionieren des Umweltmanagements an. Die Ausschußmehrheit begrüßte ferner, daß der Kommissionsvorschlag die Anforderungen an die regelmäßige Überprüfung der Umweltgutachter angehoben hat. Sie sah in dem Vorschlag neben Verbesserungen auch Schwächen. Die Regierung soll daher in Übereinstimmung mit den vom Bundesrat vorgebrachten Wünschen bei den weiteren Verhandlungen auf Ergänzungen und Änderungen hinwirken. Sie soll darauf achten, daß die von Unternehmen erstellten und vom Gutachter bewerteten Umwelterklärungen nicht nur, wie in der Verordnung vorgesehen, "öffentlich verfügbar" seien, sondern auf Verlangen der Bürger in Form von gedruckten Exemplaren leicht zugänglich gemacht werden können. Die Inhalte der Erklärung müßten so ausgestaltet sein, daß sie Glaubwürdigkeit und Transparenz vermitteln. Ohne ausreichende Bekanntheit und Akzeptanz in der Öffentlichkeit könne das ÖkoAuditSystem keinen Bestand und Erfolg haben. Bei der Beratung erklärten CDU/CSU und F.D.P., sie seien für die Einführung des ÖkoAuditSystems. Daß sie der Entschließung nicht zustimmen könnten, ergebe sich aus grundsätzlicher Kritik an einigen Einzelpunkten, vor allem wenn sich Engagement im Umkehrschluß negativ auswirken könnte. Beispielsweise sei nicht klar, wie sich die Begriffe "Stand der Technik" und "beste verfügbare Technik" zueinander verhielten. Die Koalition hatte sich dafür eingesetzt, den Begriff "beste verfügbare Technik" zu verwenden, "um die Kohärenz des europäischen Rechtssystems zu stärken". Am gleichen Tag hatte der mitberatende Wirtschaftsausschuß einen Entschließungsantrag von SPD, CDU/CSU und Bündnisgrünen angenommen. Darin wird die Regierung aufgefordert, bei den Verhandlungen in Brüssel darauf zu achten, daß die Handhabbarkeit des Systems für kleine und mittlere Unternehmen nicht durch zu kurze Bewertungsperioden eingeschränkt wird. Wichtig sei, Doppelarbeit zu vermeiden. EMAS sollte möglichst ohne viel Bürokratie auskommen. Das unternehmensbezogene EMAS und die produktorientierte internationale Norm ISO 14 001 müßten als "entscheidendes Erfolgskriterium" für die Anwendung eines marktorientierten Umweltschutzinstrumentes kompatibel bleiben, so die Wirtschaftspolitiker. |