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Juli 06/1999
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KRAFTFAHRZEUGSTEUERGESETZ ÄNDERN

Euro­3­Pkw ab 2000 nicht mehr steuerlich fördern

(fi) Die steuerliche Förderung von Personenwagen, die bei den Schadstoffgrenzwerten die sogenannte Euro­3­Norm einhalten, soll Ende dieses Jahres auslaufen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/864) vor, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert werden soll. Der Bundestag hat den Entwurf am 17. Juni zur Beratung an den Finanzausschuß überwiesen.

Pkw, die nach 1999 erstmals zugelassen werden, sollen nur dann noch befristet von der Steuer befreit werden, wenn sie mindestens die Schadstoffgrenzwerte der Euro­4­Norm einhalten. Dadurch will die Bundesregierung erreichen, daß vom nächsten Jahr an nur die beste am Markt verfügbare Technik steuerlich gefördert wird.

Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird nach Regierungsangaben erforderlich, weil die Europäische Kommission in einer Richtlinie EG­weit verbindliche Schadstoffgrenzwerte festgelegt hat. Nach dieser Richtlinie gibt es nur zwei Stufen von Schadstoffgrenzwerten, und zwar die Euro­3­Norm, die am 1. Januar 2001 verbindlich wird, und die Euro­4­Norm, die ab 2006 für die erstmalige Zulassung von Pkw verlangt wird.

In dem von der Bundesregierung vor zwei Jahren verabschiedeten Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz war die Steuer für emissionsarme und verbrauchsgünstige Pkw gesenkt worden. Voraussetzung dafür war eine Einigung mit der Europäischen Kommission, die im Vorgriff auf EG­weit verbindliche Schadstoffgrenzwerte die steuerliche Förderung durch befristete Steuerbefreiungen für solche Pkw zugelassen hatte, die die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Schadstoffgrenzwerte einhielten. Steuerliche Anreize seien aber nur für Pkw zulässig, deren Grenzwerte der gültigen EG­Richtlinie entsprechen. Um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden, habe sich die Bundesregierung verpflichtet, die steuerliche Förderung von Euro­3­ und Euro­4­Pkw an die Regelungen der EG­Richtlinie anzupassen, sobald diese verkündet ist. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme vor, Krafträder sowohl nach dem Hubraum als auch nach den Schadstoff­ und Kohlendioxidemissionen zu besteuern. Ferner sollte geprüft werden, ob Neufahrzeuge und nachgerüstete Fahrzeuge, die die Emissionsstandards einhalten, steuerlich gleichgestellt werden können. In ihrer Gegenäußerung dazu erklärt die Bundesregierung, sie wolle einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, sobald die Europäische Kommission eine weitere Abgasstufe für Krafträder vorgeschlagen hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906034d
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