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Juli 06/1999
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Bundesregierung soll regelmäßig über Armut und Reichtum berichten

(as) Die neue Bundesregierung soll regelmäßig einen Armuts­ und Reichtumsbericht vorlegen. Das sehen Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/999) sowie der PDS ( 14/1069) vor, die am 17. Juni vom Bundestag an den Fachausschuß überwiesen wurden.

Am 25. Juni reichte auch die CDU/CSU­Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Bekämpfung der verdeckten Armut" ( 14/1213) ein.

Die Koalitionsfraktionen halten in ihrem Papier fest, eine nationale Armuts­ und Reichtumsberichterstattung sei "seit langem überfällig". Die Armutsberichterstattung in der Bundesrepublik sei verglichen mit anderen europäischen Staaten "rückständig". Eine offizielle Reichtumsberichterstattung gebe es bislang überhaupt noch nicht.

Die Fraktionen verweisen zudem auf die beiden großen christlichen Kirchen Deutschlands, die festgehalten hätten, nicht nur Armut, sondern auch Reichtum müsse ein Thema der politischen Debatte sein. Der Bundestag soll deshalb die Bundesregierung auffordern, im Jahr 2001 einen nationalen Armuts­ und Reichtumsbericht vorzulegen.

Die Bundesregierung hat nach den Vorstellungen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen dafür Sorge zu tragen, daß ein solcher Bericht nicht zu einem "Zahlengrab" wird. Er müsse bestimmte Anforderungen erfüllen. So sei die Analyse von Armut und Reichtum in die Analyse der gesamten Verteilung von Einkommen und Lebenslagen einzubetten. Der Bericht soll auch über kollektive und individuelle Lebenslagen Aufschluß geben und der Komplexität und Vielschichtigkeit von Armut und Reichtum Rechnung tragen. In ihm sollen die Ursachen von beiden dargelegt werden und der empirische Teil des Berichtes unter "verbindlicher Beteiligung" von Experten unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erstellt werden. Dabei könne auf die Erfahrungen aufgebaut werden, die bei der Berichterstattung in den Kommunen und Ländern gewonnen wurden.

Darüber hinaus sollte ein internationaler Vergleich ermöglicht werden, betonen SPD und B 90/Grüne. Ferner soll der Bericht grundlegende gesellschaftliche Perspektiven und politische Instrumentarien zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut entwickeln.

Die PDS erhebt in ihrer Initiative ähnliche Forderungen. Sie verlangt neben der regelmäßigen Berichterstattung, daß in dem Reichtumsbericht geeignete Kriterien der Beschreibung von Einkommens­ und Vermögensreichtum ausgearbeitet werden, aufgrund derer dargelegt wird, wie und woher sich der Reichtum und dessen Verteilung in Deutschland entwickelt hat. Bei der Armutsberichterstattung, so die Oppositionsabgeordneten weiter, könne von der Systematik und Methodik her auf der vorhandenen kommunalen Armutsberichterstattung und der der Länder aufgebaut werden. Und auch die PDS fordert einen europäischen Vergleich. In dem Antrag heißt es weiter, die Armutsberichterstattung brauche eine "qualifizierte Datengrundlage" mit aussagefähigen Indikatoren für die kleinräumige Analyse von Lebenswelten. Sie müsse der Komplexität und Vielschichtigkeit von Armut Rechnung tragen und Aufschluß geben über das Ausmaß individueller und kollektiver Notlagen, über vorrangige Bedarfsgruppen und benachteiligte Räume.

Zudem müsse die Armutsberichterstattung die Voraussetzungen für konkrete Handlungsprogramme im Bereich Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entwickeln. Die Berichterstattung sei ferner "zwingend" mit einer Wirkungskontrolle zu verbinden, durch die insbesondere die Umsetzung und Verwirklichung der im Bericht formulierten Ziele und der initiierten Maßnahmen im Zeitablauf zu überprüfen seien. Die CDU/CSU hält in ihrer Initiative fest, angesichts des "drängenden Problems" der "verdeckten Armut" solle sich die Bundesregierung verstärkt damit auseinandersetzen und sobald wie möglich einen Bericht vorlegen, in dem sie statistisches Material darüber zusammenstellt und Strategien zu ihrer Bekämpfung entwickelt. Nach dem Willen der Union soll das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verstärkt Mittel für Forschungsaufträge zur Analyse und Bekämpfung der "verdeckten Armut" bereitstellen. Der Regierungsbericht müsse den zahlenmäßigen Umfang des Problems umreißen, um seine Größenordnung zu verdeutlichen. Dazu seien auch detaillierte Aussagen zur soziologischen Struktur der Betroffenen nötig, um bei besonders gefährdeten Gruppen zielgerichtet ansetzen zu können. Darüber hinaus müsse der Bericht spezielle Strategien aufzeigen, um diese wirklich von Verarmung gefährdeten Bevölkerungsteile zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären.

So soll das Papier auch Vorschläge zu einer verbesserten Informationspolitik der Sozialhilfeträger bereitstellen. Die Regierung soll ferner Vorschläge unterbreiten, wie das Bundessozialhilfegesetz modifiziert werden könnte, um Menschen die Einforderung ihres Anspruchs auf Sozialhilfe zu erleichtern. Ein spezieller Abschnitt soll sich nach dem Willen der Abgeordneten mit der Situation der Kinder und Jugendlichen in der "verdeckten Armut" befassen. In ihrem Antrag erläutert die CDU/CSU, Schätzungen der nationalen Armutskonferenz gingen davon aus, daß etwa zwei Millionen Menschen die ihnen zustehende Unterstützung nicht beantragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906042a
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