Deutscher Bundestag
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Juli 06/1999
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"Volksgesetzgebung" verlangt

(in) Die Fraktion der PDS plädiert für die Einführung eines dreistufigen Verfahrens der "Volksgesetzgebung". In einem Gesetzentwurf ( 14/1129) dazu heißt es, nachdem Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid nun in allen Bundesländern eingeführt seien und von den Bürgern in Anspruch genommen würden, müsse die Volksgesetzgebung auch auf Bundesebene ermöglicht werden.

Diese neuen Instrumente führten dort, wo sie genutzt werden, zu höherer Verantwortlichkeit der repräsentativ­demokratischen Institutionen und stärkten das demokratische System, so die Fraktion. Das bestehende parlamentarische System gewährleiste weder eine befriedigende Beteiligung der Abgeordneten an wichtigen parlamentarischen Entscheidungen, noch könne es sicherstellen, daß die Interessen und der Wille der Bürger in der Gesetzgebung ausreichend zum Tagen kommen. Im Interesse der Demokratie sei es deshalb an der Zeit, die repräsentative Demokratie durch direktdemokratische Elemente zu ergänzen und zu stärken, betonen die Abgeordneten der PDS.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906056c
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