Schwierige Situation der Abfallwirtschaft in Deutschland(um) Überkapazitäten in der Entsorgungswirtschaft führen nach Meinung der Bundesregierung zu einem ruinösen Wettbewerb. Dieser führe einerseits zur Unterauslastung von Anlagen und niedrigen Entsorgungskosten am Markt sowie andererseits zu steigenden Gebühren bei den Bürgern. Die Situation in Deutschland sei im wesentlichen aufgrund der ökonomischen Probleme "äußerst schwierig". Das geht aus einem Bericht hervor, den die Regierung am 16. Juni dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstattete. Die Situation führe zu Entsorgungspreisen, die zwischen 50 DM und 1.000 DM je Tonne für ähnliche Entsorgungsdienstleistungen variierten. Zur ökonomischen Schwierigkeit kämen die widersprüchlichen Interessen der einzelnen Gruppen hinzu, die bisher zu keinem Konsens hätten zusammengeführt werden können. Widersprüchliche Gerichtsurteile, unterschiedlicher Vollzug in den dafür zuständigen Ländern sowie abweichende Auffassungen der Europäischen Kommission zeigten, wie notwendig, aber auch wie schwierig es sei, Klarheit in diesem Bereich zu schaffen. Zur Steuerung der Abfallwirtschaft würden die Abgrenzungskriterien konkretisiert, Standards bei der Verwertung gesetzt und Programme für ökonomische und organisatorische Instrumente wie Deponiestillegungen verfolgt. Außerdem komme es darauf an, so die Regierung, konkrete Stoffstromlenkungsinstrumente zu bekommen. Das beinhalte die Produktverantwortung der Hersteller beispielsweise für Elektronikschrott, Altautos, Altöl oder Verpackungen und Batterien. Klare Vorgaben notwendigUm diese Ziele zu erreichen, müßten die Gemeinden sowie die Wirtschafts und Umweltverbände eingebunden werden. Nur so könnten die notwendigen Grundentscheidungen einer zukunftsgerichteten Abfallpolitik getroffen werden. Zur Zeit konkurrierten Deponien, Müllverbrennungsanlagen und mechanischbiologische Verfahren sowie Verwertungsverfahren und Verwertungsexport miteinander, teilte die Regierung mit. Alle Beteiligten hätten der Forderung nach klaren rechtlichen Vorgaben nicht widersprochen, jedoch jeweils andere Interessen vertreten. Daher könnten jeweils nur Teilaspekte der Gesamtproblematik gelöst werden. |