Deutscher Bundestag
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Juli 06/1999
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Bannmeile abschaffen

(bn) Die Begriffe "Bannmeile" und "Bannkreis" sollen nach dem Umzug von Bundestag und Bundesrat nach Berlin nicht weiter verwandt werden. Der Bannkreis in Bonn werde bis zum Umzug des Bundesrates nach Berlin aufrechterhalten und "danach abgeschafft". Das sieht ein Gesetzentwurf ( 14/1147) der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur "Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes" vor. Danach soll der Schutz der Tätigkeit von Bundestag und Bundesrat künftig durch ein Gesetz über "befriedete Bezirke" für Verfassungsorgane des Bundes sichergestellt werden. Der um das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestehende Bannkreis werde ebenfalls durch einen befriedeten Bezirk abgelöst.

In der Begründung heißt es, es ginge nicht darum, Bürger aus dem Umfeld des Parlamentes zu "verbannen", sondern den Umfang der sogenannten Bannkreise und die Einschränkung des Demonstrationsrechtes solle auf das aus "heutiger Sicht zur Erfüllung des Schutzzweckes unbedingt Notwendige" begrenzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906080c
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