Neue Landesbank von Steuern befreien(fi) Die neue "Landeskreditbank BadenWürttemberg – Förderbank" soll von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs des Bundesrates ( 14/1520), durch den das Körperschaftsteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz geändert werden sollen. Damit soll der Kreis der von der Körperschaftsteuer befreiten öffentlichrechtlichen Kreditanstalten des Bundes und der Länder mit Sonderaufgaben auf diese Förderbank ausgedehnt werden. Wie es in der Begründung heißt, sei im Zuge der Fusion der Landeskreditbank BadenWürttemberg, der Südwestdeutschen Landesbank und der Landesgirokasse zur Landesbank BadenWürttemberg der bislang bereits steuerbefreite, betriebswirtschaftlich und organisatorisch jedoch getrennt geführte, rechtlich unselbstständige Teil der Landeskreditbank BadenWürttemberg auf die rechtlich selbstständige Förderbank übertragen worden. |