Ausfuhrliste geändertDie Bundesregierung hat die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung geändert. In einer Verordnung ( 14/1414) wird der Teil I der Ausfuhrliste an die Gemeinsame Liste der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus Beschlüssen internationaler Exportkontrollregime. Darüber hinaus wurden Änderungen des Teils II der Ausfuhrliste an die zolltarifliche und statistische Nomenklatur und an den EUZolltarif angeglichen. Beim Teil I handelt es sich um Güter mit Ausfuhrbeschränkungen, beim Teil II um Waren pflanzlichen Ursprungs. Der Bundestag hat am 9. September keine Einwände gegen eine weitere Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ( 14/1068) erhoben, durch die das Waffenembargo und die Finanzsanktionen gegenüber Libyen ausgesetzt wurden. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/1552). |