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Oktober 08/1999
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BUND SOLL AUF KOMMUNEN EINWIRKEN

Traditionelle Volksfeste rechtlich besser schützen

(to) Für einen rechtlichen Schutz traditioneller Volksfeste mit Blick auf die Festplätze und die Öffnungszeiten tritt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/1312) ein. Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, entsprechend auf die Kommunen einzuwirken.

In der Gewerbeordnung sollte darüber hinaus ein einheitlicher Gewerbebegriff für Schausteller eingeführt werden, um einheitliche Regelungen für das gesamte Schaustellergewerbe zu erreichen, so die Unionsfraktion.

Im Gaststättengesetz wollen die Abgeordneten die Möglichkeit einer standortunabhängigen Dauererlaubnis für den Betrieb reisender Zeltgaststätten, Imbiss- und Ausschankbetriebe auf Volksfesten einfügen.

Beim Immissions- und Nachbarschaftsrecht dürften die Länder und Kommunen nicht zu "überzogenen Ausformulierungen gegenüber Volksfesten" beitragen, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion ruft die Kommunen auf, Volksfeste in eigener Trägerschaft zu veranstalten und dafür zu sorgen, dass dort weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel und schaustellerische Dienstleistungen gewährt wird. Ebenso sollten Schaustellerbetriebe auf Volksfesten nicht durch zunehmende Bagatellsteuern oder höhere Gebühren ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe belastet werden.

Schließlich setzen sich die Abgeordneten auch dafür ein, eine Chancengleichheit in der Schulausbildung von reisenden Schaustellerkindern und eine finanzielle Entlastung für die beruflich bedingt hohen Schulausbildungskosten von Schaustellerfamilien durch eine höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten herzustellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908058a
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