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Oktober 09/1999
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ANHÖRUNG IM BUNDESTAG

Schlechte Zahlungsmoral gegenüber Bauhandwerk erfordert Maßnahmen

(in) Die Möglichkeiten der Bauhandwerker, ihre Forderungen durchzusetzen, müssten vor dem Hintergrund der schlechten Zahlungsmoral privater und öffentlicher Auftraggeber gestärkt werden. In diesem Ziel waren sich am 29. September die zu einer gemeinsamen Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder geladenen Sachverständigen einig.

Grundlage des Hearings vor über 100 Zuhörern, vor allem Bauhandwerkern aus den neuen Bundesländern, waren zwei Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1246) und der CDU/CSU ( 14/673) sowie zwei Anträge der F.D.P. ( 14/567) und der PDS ( 14/799).

Mehrheitlich begrüßten die Sachverständigen die von beiden Gesetzentwürfen vorgesehene Erhöhung der Verzugszinsen, zu der im Übrigen eine EU­Richtlinie in Vorbereitung sei. Mit Ausnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände bevorzugten die Sachverständigen die Formulierung des CDU/CSU­Entwurfes, demzufolge der Besteller die Abnahme des Werkes nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern und damit die Fälligkeit der Forderung hinausschieben kann.

Für die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Dr. Tobias Brönneke und Gabriele Heinrich, stellte jedoch auch diese Regelung eine Verschlechterung des ohnehin schon dürftigen Schutzes der "Häuslebauer" dar. Sie forderten eine konsequente Verbesserung der ihrer Ansicht nach ungünstigen Rahmenbedingungen für das private Bauen und sprachen sich insoweit zu Gunsten des weitgehenden Ausschlusses von Verbrauchern aus dem Anwendungsbereich der Gesetzesänderungen aus.

"Großer Wurf" vermisst

Für den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßte Michael Werner beide Gesetzentwürfe bis auf wenige Ausnahmen oder Ergänzungen. Er vermisste jedoch noch "den großen Wurf" der Reform des Werkvertragsrechts. Während jeder Kunde eines Reisebüros geschützt sei, trügen die Vertragsparteien bei Bauprojekten das Risiko allein.

Gesetzentwürfe kombinieren

Klaus Bertram vom Sächsischen Baugewerbeverband hielt es wie Holger Schwannecke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks für durchaus sinnvoll, beide Gesetzentwürfe miteinander zu kombinieren. Während Rechtsanwalt Stefan Bentrop grundsätzliche, rechtsdogmatische Bedenken gegen die Instrumente der Fertigstellungsbescheinigung (Koalitionsentwurf) und der Vorabverfügung (CDU/CSU­Entwurf) hegte, anerkannte der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Rolf Raum durchaus

Vorteile dieser neuartigen richterlichen Entscheidungsmöglichkeit. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln, Dr. Karl­Heinz Wohnseifer, wies darauf hin, die Möglichkeit der Bauunternehmer, sich durch Zahlungsverweigerung günstige "Justizkredite" zu verschaffen, könnte auch durch eine bessere Ausstattung der Gerichte sowie durch die Bildung von Baukammern erschwert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909052a
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