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Oktober 09/1999
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DEUTSCH-VIETNAMESISCHES RÜCKNAHME-ABKOMMEN

6.000 Vietnamesen sind seit 1995 in ihre Heimat zurückgekehrt

(in) 6.010 Vietnamesen sind von 1995 bis zum 1. Halbjahr 1999 in ihr Heimatland zurückgekehrt. Seit 1995 wurde in insgesamt 29.200 Fällen von deutscher Seite ein Antrag auf Rückübernahme gestellt.

In der Antwort der Bundesregierung ( 14/1640) vom 24. September auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1533) wird die Zahl der von vietnamesischer Seite positiv beschiedenen Anträge zur Rückkehr mit 14.982 beziffert, die Zahl der negativ beschiedenen Anträge mit 10.563.

Obwohl nach Aussage der Bundesregierung in allen Fällen die vietnamesische Staatsangehörigkeit zweifelsfrei dokumentiert ist, werde von vietnamesischer Seite das Fehlen ergänzender Angaben zur Person, wie zum Beispiel des letzten Wohnortes in Vietnam, zum Anlass genommen, Anträge abzuweisen.

Dies werde nach hiesigen Erkenntnissen von den Ausreisepflichtigen gezielt genutzt, um ihre Rückführung zu verhindern. Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeit liege das weitere Verfahren zunächst im Ermessensspielraum der Bundesländer.

Beratungen zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder über Kriterien und Regelungen des weiteren Verfahrens seien noch nicht abgeschlossen.

Die Bundesregierung beabsichtigt den Angaben zufolge nicht, das deutsch­vietnamesische Rücknahmeabkommen zum 31. Dezember 2000 zu kündigen. Neue Gesprächstermine zur Verbesserung der Durchführung des Abkommens und Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Erleichterung einer freiwilligen Rückkehr stünden noch nicht fest.

Bestehende und künftige Maßnahmen deutscher Entwicklungszusammenarbeit in Vietnam sind – so die Regierung – nicht an das Abkommen gekoppelt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909053b
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