Verkehrswege weiter beschleunigt planen können(vb) Verkehrswege in den neuen Bundesländern sollen auch in den nächsten drei Jahren beschleunigt geplant werden können. Der Bundestag beschloss am 28. Oktober mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Geltungsdauer des so genannten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bis Ende des Jahres 2002 zu verlängern. Das Gesetz sieht strenge Fristen für Behörden, vereinfachte Verfahren der Eineignung bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen sowie die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Planungsbeschlüssen auf eine Instanz vor. Das Parlament stimmte auf Beschlussempfehlung des federführenden Verkehrs und Bauausschusses ( 14/1876) einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/1517) in veränderter Fassung zu. Die Länderkammer hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen, das Gesetz bis zum Ende des Jahres 2010 zu verlängern, dem wollten die Abgeordneten mit der Begründung nicht folgen, es sei zwar eine maßvolle Verlängerung der Frist zugunsten der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern erforderlich, Sonderrecht dürfe aber nur in begrenztem Umfang gelten. Die CDU/CSUFraktion hatte während der Beratungen die Auffassung vertreten, es sei unerklärlich, weshalb die Koalition den Sachverstand des Bundesrates ignoriere. Die Mehrheit des Bundestages forderte die Regierung auf Initiative der F.D.P. zugleich auf, dem Parlament ein Jahr vor dem Auslaufen des in seiner Gültigkeit verlängerten Gesetzes einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Initiativen zurückgewiesenEinen Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/544), der die Geltung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes auf unbestimmte Zeit festschreiben wollte, erklärte das Parlament für erledigt. Keine Mehrheit fand ein weiterer Gesetzentwurf der F.D.P. ( 14/1540), in dem die Fraktion gefordert hatte, das Gesetz um zehn Jahre zu verlängern und seinen Geltungsbereich auf das gesamte Bundesgebiet auszudehnen. |