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März 02/2000
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Oddset­Wetten werden ab April den herkömmlichen Wetten gleichgestellt

(fi) Der Bundestag hat am 24. Februar einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Rennwett­ und Lotteriegesetzes ( 14/2271) mit einer Reihe von Änderungen angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses vom 16. Februar.

Sogenannte Oddset­Wetten sollen ab 1. April 2000 mit herkömmlichen Rennwetten, Lotterien oder Ausspielungen steuerlich gleichgestellt werden. Bei Oddset­Wetten kann ein Teilnehmer seinen Einsatz selbst bestimmen und mit einer festgelegten Gewinnquote rechnen. Den Angaben zufolge bietet Bayern eine solche Wette bereits an, um dem wachsenden ausländischen Wettangebot in Deutschland zu begegnen. Oddset­Wetten unterliegen nach Angaben der Länderkammer derzeit noch der Umsatzsteuer, da es diese Wettform bei der Verabschiedung des Rennwett­ und Lotteriegesetzes noch nicht gegeben hat.

Mit dem Gesetz wird die Besteuerung von der Umsatzsteuer auf die Lotteriesteuer umgestellt. Als Termin für die Abgabe der Steueranmeldung für Oddset­Wetten­Veranstalter empfahl der Finanzausschuss den Abgabetermin für die Klassenlotterien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002020b
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