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März 02/2000
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Pachtland sollte für Bauern nicht zur Regel werden

(nl) Mit großer Mehrheit hat der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder am 16. Februar einen Gesetzentwurf der PDS­Fraktion ( 14/1993) abgelehnt, mit dem das Treuhandgesetz geändert werden sollte.

In dem Entwurf tritt die PDS dafür ein, die Verpachtung oder die Bestellung von Erbbaurechten statt des Verkaufs staatlicher Bodenflächen zur Regel zu machen. Die Konflikte im Umgang mit dem in staatlichem Besitz befindlichen Bodenreformland seien in den neuen Ländern noch nicht gelöst, so die Fraktion. Die Entwicklung gehe immer mehr hin zu einer Pachtlandwirtschaft .

Dem hielten SPD und CDU/CSU entgegen, dass zu einem gesunden Agrarbetrieb zumindest ein Grundstock an eigener Wirtschaftsfläche gehöre. Für eine dauerhafte Grundlage der Landwirtschaft sei das Pachtverhältnis nicht ausreichend, so die Sozialdemokraten. Die Union rief die Koalition dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Landwirte im Osten eigenes Land zu günstigen Bedingungen erwerben können.

Die PDS argumentierte, neu oder wieder einrichtende Landwirte erhielten nicht die erforderlichen Kredite, um Eigentum zu erwerben. Die Landwirte wären beruhigter, so die Fraktion, wenn sie langfristig gesicherte Pachtverträge eingehen könnten. Im Übrigen schließe ihr Gesetzentwurf die Möglichkeit des Verkaufs nicht aus.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002022c
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