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März 02/2000
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UNTERRICHTUNG

Keine neuen Arbeitsplätze durch längere Ladenöffnungszeiten

(as) Die Lockerung des Ladenschlussgesetzes im Jahre 1996 hat die Beschäftigungssituation im Einzelhandel nicht verbessert. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor ( 14/2489), die sich auf Untersuchungen der Sozialforschungsstelle Dortmund (sfs) und des Münchner ifo­Instituts beruft.

Das Parlament hatte die Bundesregierung aufgefordert, drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Ladenschlusszeiten einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Darin heißt es nun, die Zahl der Arbeitsplätze in der gesamten Branche habe im Untersuchungszeitraum abgenommen. Diese Entwicklung sei allerdings vor dem Hintergrund des Strukturwandels, der auch 1996 schon in vollem Gange gewesen sei, und des rückläufigen Gesamtumsatzes zu betrachten. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze habe abgenommen, während immer mehr geringfügig Beschäftigte in der Branche arbeiteten. Es sei aber umgekehrt nicht erkennbar, dass der Arbeitsplatzabbau auf die verlängerten Ladenschlusszeiten zurückzuführen sei, so die Bundesregierung. Sie kommt zu dem Schluss, dass momentan in diesem Bereich für den Gesetzgeber kein Handlungsbedarf besteht. Die Lockerung des Ladenschlussgesetzes wird von 86 Prozent der Einzelhandelsgeschäfte genutzt, wie die Bundesregierung unter Berufung auf eine Umfrage des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) vom Februar 1997 mitteilt. Mittlerweile sei diese Zahl gesunken, heißt es in dem Bericht. Größere Unternehmen würden ihre Türen in der Regel länger öffnen als kleine und mittlere Unternehmen.

Insgesamt sei es zu der erhofften Belebung der Innenstädte gekommen, was positive Auswirkungen auf die dort ansässigen gastronomischen Betriebe und kulturellen Einrichtungen habe. Dennoch sei gesamtwirtschaftlich kein positiver Umsatzeffekt durch die längeren Öffnungszeiten eingetreten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002044a
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