Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Blickpunkt >
März 02/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Staatliche Teilfinanzierung für 1999 festgesetzt:

CDU muss über 41 Millionen Mark zurückzahlen

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der nach dem Parteiengesetz als "mittelverwaltende Behörde" für die Auszahlung der Gelder der staatlichen Parteienfinanzierung zuständig ist, hat am 15. Februar dazu erste Entscheidungen bekannt gegeben. Dabei ging es um die staatliche Teilfinanzierung für das Jahr 1999 und die erste Abschlagszahlung auf die im Jahr 2000 zu gewährenden Mittel. Thierse sagte in einer Pressekonferenz in Berlin, angesichts der Vorgänge in der CDU habe er es für angemessen gehalten, die vorgesehene Frist voll auszunutzen und genauestens und wiederholt zu prüfen, welche Konsequenzen das Parteiengesetz vorsieht.

Das Grundgesetz ist dabei:Wolfgang Thierse auf seiner Pressekonferenz.
Das Grundgesetz ist dabei:Wolfgang Thierse auf seiner Pressekonferenz.

Der Bundestagspräsident hatte dabei nicht nur den in der Verwaltung des Bundestages vorhandenen, sondern auch externen juristischen Sachverstand zu Rate gezogen. Diese Beratungen ergaben, dass das Parteiengesetz ihm hinsichtlich der Festlegung der finanziellen Konsequenzen keinen Ermessensspielraum lasse.

Da die CDU für 1998 innerhalb der vorgesehenen Frist keinen den Vorschriften des Parteiengesetzes entsprechenden Rechenschaftsbericht vorgelegt hatte, verliert sie den Anspruch auf den Teil der staatlichen Finanzierung für 1999, der auf Spenden und Beiträge bezogen ist. Dies sind genau 41.347.887,42 Mark. Diesen Betrag schuldet die CDU dem Bund. Der Rechenschaftsbericht der CDU hat nach Thierses Worten einen Vermögensbestand von etwa 18 Millionen Mark des Landesverbandes Hessen nicht ausgewiesen und war damit vorschriftswidrig. Der Bundesvorstand der CDU sei gesetzlich für den Rechenschaftsbericht auch aller Landesverbände verantwortlich.

Als erster Abschlag für das Jahr 2000 stehen der CDU auf der Grundlage des Jahres 1999 exakt 5.499.850,53 Mark zu. Im Parteiengesetz (Paragraph 19, Abs. 4) ist aber zwingend vorgeschrieben, dass Abschlagszahlungen mit Rückforderungen zu verrechnen sind. Wegen der bestehenden Rückforderung kann der Abschlag daher nicht ausgezahlt werden. Das verringert jedoch die Rückforderung um den entsprechenden Betrag. Den verbleibenden und zurückzufordernden Restbetrag von 35.848.036,89 Mark muss die CDU bis zum 20. März 2000 erstatten oder eventuelle Stundungsgründe geltend machen.

"Mit der heutigen Entscheidung ist aus der Sicht des Parteiengesetzes die Angelegenheit für die CDU nicht erledigt", erklärte Thierse weiter. Zum einen seien die Bewertungen früherer Rechenschaftsberichte nicht abgeschlossen. Zum anderen stünden auch die auf den Rechenschaftsbericht 1998 bezogenen Entscheidungen unter dem Vorbehalt, dass die laufenden staatsanwaltlichen Verfahren beziehungsweise der 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages neue Erkenntnisse zutage fördern könnten.

Thierse kündigte eine Prüfung der Frage an, ob frühere Bewilligungsbescheide über staatliche Mittel an die CDU aufgehoben werden müssten, weil sie Jahr für Jahr in das Ausland verbrachten Vermögensbestand des Landesverbandes Hessen nicht ausgewiesen hätten. Dabei würden allgemeine rechtsstaatliche Kriterien wie die Vermeidung von Mehrfachsanktionen und das Übermaßverbot ebenso eine Rolle spielen wie das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit.

Thierse schloss mit einer persönlichen Bemerkung: "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Auch das Parteiengesetz gilt für alle Parteien gleichermaßen. Es hat auch Vorrang vor Ehrenworten, insbesondere wenn sie sich auf ungesetzliche Tatbestände beziehen. Anerkennung von rechtsstaatlichen Regeln, Respekt vor dem Gesetz und Rechtsvertrauen sind die Grundlagen unserer rechtsstaatlichen Demokratie. Erst wenn dies alles nicht mehr funktionierte, dann hätten wir eine Krise unserer Demokratie." Das in der Verfassung verankerte Transparenzgebot sei eine der Voraussetzungen für die Kontrolle politischer Macht, sagte der Bundestagspräsident. Er fügte hinzu: "Indem ich mich bei meiner Entscheidung strikt an das Parteiengesetz gehalten und mich um eine verfassungskonforme Auslegung bemüht habe, hoffe ich das Rechtsvertrauen der Bürger zu bestätigen und zu bestärken."

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002084
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion