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April 03/2000
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MONTANUNION-VERTRAG LÄUFT 2002 AUS

Verbleibende Mittel für die Forschungsförderung nutzen

(wi) 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten wird der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) am 22. Juli 2002 enden. Von da an werden Kohle und Stahl wie alle anderen Branchen dem EU-Vertrag und dem daraus abgeleiteten EU-Recht unterliegen, heißt es in einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums, den der Wirtschaftsausschuss am 22. März zur Kenntnis genommen hat.

Nach Regierungsangaben besteht Übereinstimmung zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, einige Elemente des Vertrags als Sonderregelungen nach 2002 weiterzuführen. Die Konturen einer Nachfolgeregelung seien bei der Forschungsförderung nach Artikel 55 des EGKS-Vertrags am deutlichsten erkennbar. Die EGKS-Forschung soll mit den restlichen Mitteln fortgeführt werden, die nach einem Beschluss des Gipfels von Amsterdam ausschließlich dafür reserviert seien. Diese Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden DM sollen in den Montan-Forschungsfonds eingebracht werden, dessen Erträge zur Forschungsförderung bei Kohle und Stahl verwendet werden sollen, so die Regierung.

Die Regierung befürwortet auch eine Nachfolgeregelung zum EGKS-Steinkohlebeihilferegime, um die Umsetzung des deutschen Kohlekompromisses bis 2005 zu gewährleisten und die Option für eine Anschlussregelung ab 2006 im deutschen Steinkohlenbergbau zu sichern. Auf dem Stahlsektor will sich die Regierung für eine strikte Beihilfekontrolle einsetzen, um wettbewerbsverzerrende Hilfen in EU-Staaten oder in Beitrittsländern zu verhindern.

"Vertrag hat Sinn erfüllt"

Die SPD-Fraktion erinnerte daran, dass der Montanunion-Vertrag nicht nur eine wirtschafts- und sozialpolitische Komponente, sondern auch eine Komponente für das Zusammenwachsen Europas hatte. Der Vertrag habe seinen Sinn erfüllt. Ohne sozialpolitische Schwierigkeiten hätten europaweit 70 Prozent der Arbeitsplätze in dieser Branche abgebaut werden können.

Die SPD plädierte dafür, die Umweltstandards im EGKS-Vertrag auszubauen, um zu europaweiten Umweltstandards und weltweiten Qualitäts-Standards zu kommen. Die 2,5 Milliarden DM dürften nicht in "irgendeinem europäischen Topf" untergehen, sondern müssten auch künftig zur Verfügung stehen.

Die Unionsfraktion trat dafür ein, möglichst gemeinsam zu Vorschlägen und Beschlüssen zu kommen. Sie erinnerte daran, dass es in der Kohle- und Stahlbranche in Deutschland 1990 noch 230.000 Beschäftigte, im letzten Jahr aber nur noch 100.000 Beschäftigte gegeben habe. Die Fraktion forderte eine "strenge Beihilferegelung", wenn es darum gehe, Elemente des EGKS-Vertrags nach 2002 fortbestehen zu lassen. Die F.D.P. erkannte die "große Leistung der Mitbestimmung" beim sozialverträglichen Abbau der Arbeitsplätze an. Wichtig sei, dass es für die 2,5 Milliarden DM eine Anschlussregelung gibt, um das Geld im Sinne des Vertrages zu verwenden.

Umlage wurde eingestellt

Die Regierung berichtete, die EGKS-Umlage sei vor zwei Jahren eingestellt worden und werde nicht mehr bezahlt. An der Umlage seien alle einschlägigen Unternehmen beteiligt gewesen. Es gebe die klare Absicht, den Betrag im Forschungssektor zu verwenden.

Berichte der Europäischen Kommission über die Überwachung der Stahlbeihilfeentscheidungen nach Artikel 95 des EGKS-Vertrages (Rats-Dok. Nr. 11998/99) und über den Stand der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Stahlindustrie (Rats-Dok. Nr. 11708/99) nahm der Ausschuss zur Kenntnis. Im ersten Bericht unterrichtet die Kommission über acht Beihilfefälle in sechs EU-Mitgliedstaaten, darunter zwei deutsche Fälle . Der zweite Bericht geht neben einer Darstellung der Lage der Industrie auf den Einfluss der Globalisierung ein, die auch im Stahlsektor zum Tragen kommt. Darüber hinaus befasst er sich mit dem Übergang von sektoraler Politik zum Ende des EGKS-Vertrages zur "horizontalen" Politik des Binnenmarktes sowie mit Maßnahmen zur "nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003048c
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