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April 03/2000
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Europaparlament soll entscheiden

(bn) Der Europaausschuss hat am 22. März einstimmig die Auffassung vertreten, Regelungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments seien dessen "ureigene Sache". Das mitberatende Gremium bezog sich dabei auf eine Entschließung des Europaparlaments vom 5. Mai 1999 (EUB/EP 548). Die Bundesregierung wurde in dem Beschluss gebeten, den Vorstellungen des Europaparlaments hinsichtlich dessen Status zu folgen und Bedenken der EU-Mitgliedstaaten zurückzustellen, wenn ihnen das Europaparlament nicht Rechnung tragen könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003067b
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