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April 04/2000
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Wirtschaftsprüfer im Osten vor Härten bewahren

(re) In den neuen Bundesländern tätige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollen durch eine gesetzliche Regelung vor besonderen beruflichen Härten bewahrt werden. Die PDS schreibt dazu in einem Antrag ( 14/3078), mit dem Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz sei auch eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung vorgenommen worden.

So sollten als Prüfer künftig nur noch vereidigte Buch- oder Wirtschaftsprüfer eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Steuerberater oder Rechtsanwalt sind und mindestens fünf Jahre den Beruf eines Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalts ausgeübt haben. Alternativ müssten diese Personen wenigstens drei Jahre Prüfungstätigkeit oder 15 Jahre Berufsausübung als Steuerberater nachweisen können, wobei bis zu 10 Jahre Berufstätigkeit als Steuerbevollmächtigter angerechnet würden. Stichtag für den Nachweis einer solchen Prüftätigkeit sei der 31. Dezember 1989.

Laut PDS ist das Erfordernis einer 15-jährigen Berufstätigkeit für die betroffenen Personen in den neuen Ländern nicht zumutbar, da "objektiv nicht zu erreichen". Es bedürfe deshalb gesetzlicher Übergangsregelungen, die den Bedürfnissen dieses Personenkreises Rechnung trügen. Auf dieses Problem hätten auch der Deutsche Steuerberaterverband und der Deutsche Anwaltsverein aufmerksam gemacht, so die Fraktion.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004023b
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