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April 04/2000
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BERICHT DER REGIERUNG

Bedingungen beim Export von Rindern verschärft

(lw) Rinder, die nach Algerien exportiert werden sollen, müssen künftig öfter medizinisch untersucht werden und sollen sich länger in Quarantäne aufhalten. Dies ging am 5. April aus einem Bericht der Bundesregierung vor dem Landwirtschaftsausschuss über neue veterinärmedizinische Bedingungen für den Export von Rindern in nordafrikanische Länder hervor. In der Vergangenheit waren zahlreiche Tiere beim Transport erkrankt und anschließend gestorben.

Rinderherpes diagnostiziert

Untersuchungen algerischer Behörden zufolge habe es sich bei der Erkrankung um einen Rinderherpesvirus gehandelt. Zusammen mit der algerischen Seite hätten deutsche Vertreter ein System für Veterinär- untersuchungen entwickelt. Es verlängere Quarantänezeiten in Deutschland von drei auf vier Wochen und sehe zwei Impfungen sowie zwei Untersuchungen vor. Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierzüchter habe den verschärften Anforderungen zugestimmt, da ansonsten der Rinderhandel mit Algerien hätte ganz eingestellt werden müssen.

Der Export von Rindern in die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Tunesien habe sich laut Bundesregierung 1999 auf etwa 22.000 Tiere belaufen. Mit 15.500 Rindern sei die Mehrzahl der Tiere dabei an Algerien geliefert worden. Die Erkrankung der Tiere sei von der algerischen Seite entdeckt worden, als im Frühjahr 1999 ganze Exportladungen von Rindern tot in Algerien eingetroffen und diese gezielt nachuntersucht worden seien. Der Rinderherpesvirus sei mit gängigen Untersuchungsmethoden nicht immer zu erkennen, weil er sich in Nervensträngen verstecken könne.

Aufgrund eines Übersetzungsfehlers hätten eine überregionale afrikanische Zeitschrift und ein Internet-Dienst den Rindertod in Zusammenhang mit Rinderwahnsinn (BSE) gebracht. Man habe die Erkrankungsursache anschließend richtiggestellt, erklärte der geladene Regierungsvertreter. Er bekräftigte auch das Bestreben, den Rinderherpesvirus in den Griff zu bekommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004044b
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