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Juni 06/2000
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AUSSCHUSSDELEGATION BEI UN-SONDERGENERALVERSAMMLUNG

Weltfrauenkonferenz in New York bilanzierte Ergebnisse von Peking

(fa) Die UN-Sondergeneralversammlung "Frauen 2000 – Gleichstellung, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert" hat bei ihrer Tagung vom 5. bis 9. Juni in New York Zwischenbilanz über die Umsetzung der Beschlüsse der vierten Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 gezogen.

Unter den über 10.000 Teilnehmern aus 180 Ländern war auch eine zwölfköpfige Delegation des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Christel Hanewinckel (SPD). Weiter gehörten ihr die Abgeordneten Brigitte Adler, Christel Humme, Christine Lehder und Ulla Schmidt von der SPD, Maria Böhmer, Maria Eichhorn, Erika Reinhardt und Annette Widmann-Mauz von der CDU/CSU, Irmingard Schewe-Gerigk (Bündnis 90/Die Grünen), Ina Lenke (F.D.P.) und Petra Bläss (PDS) an. Die Parlamentarierinnen waren eingebunden in die von Frauenministerin Christine Bergmann geleitete deutsche Gesamtdelegation.

Mit der in Peking 1995 verabschiedeten Aktionsplattform war erstmals ein weltweites, in sich geschlossenes Konzept zur Gleichstellung von Frauen und Männern beschlossen worden, das umfassende Empfehlungen und Maßnahmen in allen Bereichen der Gleichstellungspolitik enthält.

Die Sondergeneralversammlung resümierte das Erreichte und prüfte, welche Hindernisse und Herausforderungen sich seit Peking bei der Umsetzung ergeben haben.

Ziel der deutschen Delegation – die wiederum innerhalb der UN-Tagung als Teil der EU-Delegation agierte und ihre Positionen dort abstimmte – war die Verabschiedung eines Abschlussdokuments, das inhaltlich keinesfalls hinter die in Peking formulierten Ziele zurückfällt und möglichst noch weitergehende Forderungen festschreibt. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Bereichen Menschenrechte der Frauen, Gewalt gegen Frauen, Eröffnung neuer Berufschancen, Bekämpfung von Armut und Verbesserung des Gesundheitsschutzes.

Die Verhandlungen über das gemeinsame Abschlussdokument, das zwischenzeitlich ganz in Frage gestellt war, gestalteten sich schwierig und zeitraubend. Letztendlich konnte jedoch mit seiner Annahme am 10. Juni das Ziel, nicht hinter den in Peking erreichten Maßstäben zurückzubleiben, erreicht werden. Als herausragender Fortschritt ist insbesondere zu werten, dass die in afrikanischen Staaten praktizierte Genitalverstümmelung bei Mädchen nun eindeutig als Menschenrechtsverletzung und nicht mehr wie bisher als "schädliche traditionelle Praxis" eingeordnet wird. Auch gilt der so genannte Ehrenmord, also die Tötung von (zumeist jungen) Frauen, die beispielsweise durch nichteheliche Schwangerschaft "Schande" über die Familie gebracht haben, künftig als Menschenrechtsverletzung.

Die Europäische Union bezeichnete in ihrer Erklärung zur Beschlussfassung die Formulierungen zur "sexuellen Orientierung", zu den sexuellen Rechten von Frauen und zur Abtreibung als nicht weitgehend genug.

In ihrer Rede vor dem Konferenzplenum wies Frauenministerin Bergmann sowohl auf die Programme der Bundesregierung "Frau und Beruf" und "Gewalt gegen Frauen" als auch auf das in der parlamentarischen Beratung befindliche Erziehungsgeldgesetz hin, das Müttern und Vätern gleichzeitig die Möglichkeit zum Erziehungsurlaub einräumen soll. Abschließend brachte sie die Bedeutung des "gender mainstreaming" in der deutschen Politik zum Ausdruck und erklärte, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Integration von Gleichstellungspolitik als dauerhafte Aufgabe in allen Bereichen durchzusetzen, in denen die Regierung Verantwortung trage.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006050a
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