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April 04/2001
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ANTRAG DER F.D.P.-FRAKTION

Liberalisierung auch in der Abfallentsorgung einleiten

(um) Wie bei der Telekommunikation und bei der Energieversorgung muss nach den Vorstellungen der F.D.P.-Fraktion auch bei der Abfallentsorgung die Liberalisierung fortgesetzt werden. Dies fordern die Liberalen in einem Antrag zur marktwirtschaftlichen Reorganisation der deutschen Abfallwirtschaft ( 14/5676).

Sie erklären, der Beschluss der Umweltminister der Länder, im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die gemischten Gewerbeabfälle ausschließlich den Kommunen zuzuweisen, weise auf eine Orientierung an Abfallwirtschaftskonzepten vergangener Jahrzehnte hin. Im Hinblick auf eine geänderte Ausgangslage für die deutsche Abfallwirtschaft seien Entsorgungsengpässe nicht mehr zu erwarten. Abfallpolitische Regulierungen sollten daher Maß reduziert werden.

Abfallentsorgung, so die F.D.P. weiter, sei angesichts ausreichender Kapazitäten "nicht mehr als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge" einzustufen. Der Verwaltungsvollzug in Ländern und Kommunen müsse vereinheitlicht werden. Auch seien Vorschläge zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vorzulegen, um die kommunale Abfallwirtschaft stärker in privatwirtschaftliche und wettbewerbliche Strukturen überführen zu können.

Kommunen oder Landesbehörden sollten nicht mehr den Gesetzesvollzug überwachen und zugleich Marktteilnehmer der Abfallwirtschaft sein können. Vielmehr seien Überwachung und wirtschaftliche Betätigung zu trennen. Dazu gehöre auch die Privatisierung der von Landesabfallgesellschaften betriebenen Entsorgungsanlagen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104040d
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