NEUREGELUNG DER KASSENWAHLRECHTE
CDU/CSU: Kniefall vor den Krankenkassenlobbyisten
(ge) Die CDU/CSU hat die Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte als "Kniefall vor den Krankenkassenlobbyisten" bezeichnet. Ein von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf ( 14/5957, Beschlussempfehlung 14/6568), den der Bundestag mit den Stimmen der PDS bei gegenteiligem Votum der Union und der F.D.P. am 6. Juli verabschiedete, gewähre dem mündigen Bürger nicht mehr, sondern weniger Wahl- und Freiheitsrechte. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen werde nicht grundsätzlich neu geordnet.
Mit der Reform wird für freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte eine einheitliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ab dem 1. Januar 2002 eingeführt. Außerdem wird die Bindungsfrist auf 18 Monate verlängert. Die Koalition begründete ihren Entwurf damit, dass sich mit der Harmonisierung der Kassenwechselmöglichkeiten das Ziel verbinde, die hektische Konzentration der Kassen, der Versicherten und der Medien auf den Kündigungsstichtag 30. September und Ungleichheiten zwischen Plicht- und freiwillig Versicherten abzuschaffen.
Die Abgeordneten der F.D.P. kritisierten die ursprünglich mit dem Entwurf geplante Abschaffung des Sonderkündigungsrechts. Damit wäre der Druck von den Krankenkassen genommen worden, ihre Beitragssätze möglichst konstant zu halten. Die PDS begrüßte dagegen die Gesetzesinitiative, da derzeit die akute Gefahr einer Polarisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen bestünde.