VERMITTLUNGSAUSCHUSS
Erleichterungen für an Öko-Audit beteiligte Firmen beschlossen
(um) Der Deutsche Bundestag hat am 22. Juni ein Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und anderer EU-Richtlinien zum Umweltschutz beschlossen. Damit wurde das vom Bundestag am 5. April 2001 beschlossene Gesetz ( 14/5750, 14/4599, 14/5204) nach Maßgabe der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Empfehlungen ( 14/6537) geändert. Der Beschlussfassung des Bundestages wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von F.D.P. und PDS zugestimmt.
Die verabschiedete Regelung entspricht nun in wesentlichen Teilen dem Änderungsbegehren des Bundesrates.
Legaldefinition für chemische Anlagen überarbeitet
So werden gegenüber der ursprünglichen Beschlussfassung des Bundestages diejenigen Unternehmen stärker privilegiert, die sich mit dem so genannten Öko-Audit freiwillig einer unangemeldeten Prüfung der Umweltverträglichkeit dieses Betriebes unterziehen. Diesen Unternehmen werden nun Erleichterungen im Hinblick auf die im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Antragsunterlagen zugesichert.
Dem Änderungsbegehren des Bundesrates, der den Vermittlungsausschuss angerufen hatte ( 14/6045), folgend wurde auch die sogenannte Legaldefinition der integrierten chemischen Anlagen des Umweltverträglichkeitsgesetzes überarbeitet.
Damit geht die Einbeziehung chemischer Anlagen entsprechend der Forderung des Bundesrates nicht über die zwingenden europarechtlichen Vorgaben hinaus.
Ziel der Bundesregierung war es gewesen, durch weitergehende und anspruchsvolle Vorgaben europaweit Orientierungspunkte zu setzen.