Einigung mit Ländern über den Aufbau der Finanzverwaltung
(fi) Der Bundestag hat am 26. September den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom Vortag zu dem am 29. Juni vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze ( 14/6140, 14/6470) angenommen. Der Bundesrat hatte am 13. Juli den Vermittlungsausschuss angerufen ( 14/6697).
Das Gesetz eröffnet Bund und Ländern die Möglichkeit, Finanzbehörden nur noch zwei- statt dreistufig aufzubauen. Die Oberfinanzpräsidenten von Bundesfinanzbehörden werden im Benehmen mit den Landesregierungen bestellt. Wenn es sich um Landesfinanzbehörden handelt, muss dagegen das Einvernehmen mit der Bundesregierung hergestellt werden. Der Bundesrat hatte eine Begründung für diese Unterscheidung vermisst.
Der Vermittlungsausschuss trug dem Rechnung, indem künftig Rechenzentren der Landesfinanzverwaltung auch Aufgaben übernehmen können, die im Geschäftsbereich einer anderen Oberlandesbehörde angesiedelt sind.
Die Regelungen im Bundestagsbeschluss vom 29. Juni hatten vorgesehen, dass ein Rechenzentrum nur als Finanzbehörde oder als Teil einer Finanzbehörde errichtet werden kann oder dass wegen eines Staatsvertrages zwischen Ländern Zuständigkeiten auf Finanzbehörden außerhalb des Landes übertragen werden können.